Beiträge von TommyMaul

    Bei KTM gibt es auch seitens des Fahrzeugherstellers eine Erklärung dass durch den Verbau von bestimmten Reifen-Felgen-Komhinationen (z.B. bei Umrüstung von 21 auf 17 Zoll) keine Bedenken bestehen.

    Das sollte zwar auch durch den Sachverständigen selbst im Fahrversuch feststellbar sein, aber hilft vermutlich trotzdem.

    Dann ist das Rad aber bspw komplett von einem anderen Fahrzeug / Modell was es so als Einheit, also die Kombi Nabe, Speichen, Ring mit STVO Zulassung gibt.


    Ankerplatte sollte mit einer FEM Rechnung und einem Materialgutachten kein Thema sein,

    Nein, es fehlt der Dauerfestigkeits / Betriebsfestigkeitsnachweiß für Bremsenrelevante Teile.

    schwierig wird es mit der Nabe, dort müsste man selbiges vorweisen also eine FEM Rechnung und ein materialgutachten

    Nein, es fehlt der Dauerfestigkeits / Betriebsfestigkeitsnachweiß für Bremsenrelevante Teile.

    TommyMaul Ich finde deine aussagen zwecks "Tüv" teils auch sehr schwammig in Hinsicht Räder, bei eurer Abnahme heißt es sie sei 100% Legal 3 Nachrichten oben drüber erklärst du wie mit einer "Grauzone" die Regelung umgangen wird, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das die Räder auch wenn sie original Maße haben nicht eingetragen werden müssen da sie ja Offensichtlich nicht original sind und somit Logischweise Zubehör sind also auch nicht getestet etc. aber sei es drum, viel lustiger finde ich das es 99,9% der Prüfer nicht interessiert was für Speichen verbaut sind da kommen wir ja wieder zum selben Thema.. und achso ob die Radnabe (guss nabe) von mza oder Ling Lang Ming Mang ist auch völlig Wurst.

    Diese Aussage finde ich höchst anmaßend, wo erkläre ich wie eine Regelung umgangen wird? Wir tragen keine Replika Räder ein. Wenn ein solches Rad in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll müsste da dann sowas stehen wie:

    "zu.15.1/15.2: Austausch LM-Rad/Speichenrad Dimension 1.85x16,Herst.:MZA,ivm.Reifen:2.75x16"

    und das wirst du in keiner einzigen Abnahme von uns finden.

    Wir weißen deutlich darauf hin: "Serien Rad- Reifen Kombination (Felge 1,5×16″, 1,6×16″ – S51 mit Reifen 2,75×16″, 80/80-16″ oder 17″/19″ Variante – OR Modelle)" und für die die mit Lese / Verständnissschwäche ist auf unserer Seite sogar nochmal ein Punkt "Was geht nicht, wenn die Abnahme bei uns gemacht wird?" und dort wird explizit erwähnt "breite Felgen wie 1.85 / 2.15 u.ä."


    Also wäre theoretisch jedes einzelne Moped was da draußen rumfährt mit eingetragenen rädern in jeglicher Hinsicht illegal..

    rein theoretisch betrachtet hast du mit dieser Aussage recht.


    Also lassen wir einfach mal die Kirsche im Dorf, wie ich oben schon geschrieben habt es hat Jahrzehnte keine sau interessiert was für blöde felgen verbaut sind.

    tolle begründung :wallknocking:

    Das stimmt, ich denke aber das vieles am Moped "verharmlost" wird, ein gutes beispiel wäre hierzu die ankerplatte für den Brembo p32f/p34 sattel also der gängige brembo sattel, die ankerplatte ist nun mal 6mm dicker stahl, jeder der logisch denken kann weiß das bevor das kaputt geht eher der gabelholm im arsch ist, eigentlich wird dafür mindestens eine fem rechnung fällig.


    Grundlegend gebe ich dir recht, das Gesetz sieht aber nunmal vor das für solche Teile eine Betriebsfestigkeitsanalyse vorgelegt werden muss. Die kannst du sogar bei entsprechender Prüforganisation erstellen lassen wenn du das nötige Kleingeld übrig hast. Ob das Sinn macht oder nicht, wir leben nunmal in diesem Kasperletheater und gut.

    Ein 2,15er Rad von der MZ ist aber eintragbar?


    Das ist ein Interressanter Sachverhalt den wir bereits häufig diskutiert haben in der (ich nenns mal) TÜV Runde. Hier ist man sich nicht so ganz einig. Da man ja nachweißen müsste, dass sich die Belastung auf die Speichen / Radnabe nicht ändert. Bspw ein komplettes MZ Rad, mit MZ Naben und MZ Speichen wäre wieder problemlos möglich. Die Kombination Original MZ Felgenring mit Simson Speichen und Simson Nabe wäre mit entsprechenden Belastungsanalysen / Nachweißen möglich da kein Zubehörrad und somit kein TG / ABE nötig.


    Oder ist alles außerhalb der 1,5er Felge theoretisch nicht wasserdicht eintragbar?


    Es ist eig sogar noch schwieriger, selbst das 1.5er MZA/SaMo/FEZ/PZ/ZT Rad ist rein in der Theorie nicht Zugelassen da es sich um ein Zubehörrad handelt und es somit ein TG / ABE benötigen würde. Hier muss man halt sehen Theorie / Praxis. Da können wir eig Froh sein dahingehend "in ruhe" gelassen zu werden... Genau mit so einem misst wie das was SaMo da verzapft rückt man sowas ins Rampenlicht und ich denke das ist am ende zu unser aller Nachteil.

    In der Praxis ist es halt so: Ist die Serien Rad / Reifen Kombi also 1.5 x 16 Felge mit 2.75er Reifen montiert, wird bspw bei einer Abnahme zum Leichkraftrad keine änderung der RadReifen Kombi vorgenommen. Man verhält sich also als wäre es ein Originales VEB Simson Suhl Rad (Felge). Kommst du allerdings daher mit bspw 2.15x16 dokumentiert der Sachverständige ja einen Umbau für den jegliche Nachweiße fehlen... Er dokumentiert also im Grunde sein eigenes Fehlverhalten.

    Heißt also folgender Punkt von SaMo ist falsch?


    Punkt 5:
    Es scheint bei einigen lautstarken Kommentaren ein grundlegendes Missverständnis zu geben: OEM-Hersteller unterliegen nicht der Räderprüfrichtlinie. Sie haften direkt für ihre Produkte und führen hausinterne Prüfungen durch, die mit den strengen Vorgaben des KBA für Nachbauräder wenig zu tun haben. Tatsächlich fallen OEM-Räder in externen Tests bei Prüflaboren öfter als gedacht durch.

    Die Richtlinie für Nachbauräder ist strenger, da die Haftung hier anders geregelt ist. Der Vergleich zwischen OEM-Rädern und Nachbaurädern ist also nicht nur unglücklich, sondern schlichtweg falsch.


    Nein, der von dir Zitierte Text ist inhaltlich grundlegend erstmal nicht falsch. Er ist nur unpassend zum Thema.

    Die Problematik in unserem speziellen Fall ist, dass es eben keine OEM Räder, weder von MZA noch von SaMo, sind. Es sind Zubehörräder welche teils technisch zudem verändert wurden (bspw. breiterer Felgenring). Zubehörräder brauchen nunmal ein TG oder eine ABE. Punkt aus ende, da kann Tamas Hüpfen und springen wie er will. Im Automotive bereich wird dir keiner eine BBS Replikation ohne Nummer eintragen... Da gibt es gar überhaupt keine Diskussion. Egal was der "Hersteller" da für ne tolle erklärung hinlegt.

    Jetzt kommt wieder KlettWITZ mit ihrern Falschauskünften... Langsam habe ich wirklich die Nase voll, es ist egal was man schreibt oder nachweißt irgendwie kommt immer einer von diesen Spaßvögeln und will das "Rad" neu erfinden ...


    Aufgrund der nur eingeschränkten Anwendungsfähigkeit der Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern bei Drahtspeichenrädern für Krafträder kann bis zur Bekanntgabe einer praktikablen Vorgehensweise die Herstellerbescheinigung akzeptiert werden.

    Die DEKRA hat einen Überwachungsauftrag, sagen wir mal vom Land. Diese haben Spielregeln die unter anderem im KFSachVG, StVO, StVZO, TÜV Merkblättern etc. festgehalten sind. Die DEKRA / SaMo ist der Meinung es gibt keine Räderprüfrichtlinie (dazu weiter später noch was) bzw. diese sei nicht anwendbar und entscheidet also Kraft Ihrer Wassersuppe sich über die Spielregeln hinwegzusetzen und entscheidet dann auch noch selbst wie Sie ihren Überwachungsauftrag (z.b. das Zubehörräder für KRAD Fahrzeuge ein TG oder ABE benötigen) im Einzellfall umzusetzen hat?? Das ist genauso ein Schwachsinn wie ihre 7kw geschichte... Hat hierzu schonmal irgendjemand auch nur einen Nachweiß oder eine Grundlage in den händen gehabt worauf sich die 7kw stützen? Die DEKRA ist immer ganz groß dabei etwas mündlich zuzusichern was dann aber schriftlich nur noch wischi waschi ist und mit plötzlich garnicht gesagt wurde. Mir wurde am Telefon auch bereits das blau vom Himmel versrpochen (es gäbe eine Offzielle Richtigstellung durch die DEKRA) und am Ende bekommste dann solche Rückmeldung von Klettwitz:



    Ich habs in einem anderen Thread bereits geschrieben und auch hier nochmal:
    Wenn es keine Räderprüfrichlinie gibt, nach welchen Kriterien wurden die SaMo Räder geprüft? Warum wird das Notwendige Dokument (Prüfbericht) seitens SaMo unter verschluss gehalten? Warum können das andere Hersteller?


    Hier mal ein Auszug aus einem Teilegutachten für KTM Fahrzeuge, worauf ich mich in meinem letzten Beitrag auch bezog, allerdings wurde das ja wieder verdreht mit OEM und Zubehör, man legt sich halt immer alles wie man es will.


    Da ich dem Hersteller hier nicht auf die Füße treten will, habe ich das mal teilw. unkenntlich gemacht. Wer zweifel hat und das Original sehen will kann dies gern bei mir persönlich in der Firma einsehen.


    Fakt ist, es gibt eine entsprechende Richtlinie, es gibt Zubehör Drahtspeichenräder mit TG. Zum Aktuellen Zeitpunkt ist eine Eintragung dieser Felgen im Simson Bereich nicht "sauber" durchzuführen. Bei der DEKRA legt man sich alles immer so wie es einem am besten passt und man am wenigsten schaden nehmen kann. Warum wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen? Bei den Rädern reicht eine Herstellererklärung ohne jeglichen Nachweiß, auf der anderen Seite wird unser Prüfbericht nicht anerkannt weil man "anderer" Meinung ist. Sowas behindertes, die Jugend glaubt halt dann lieber so einem Insta Quatscher ...

    CNC Gabelbrücke für 300 Euro zu verkaufen ist eine Frechheit wenn man überlegt das, das Teil in ein Moped kommt meine KTM EXC 300 hat eine Xtrig Gabelbrücke die deutlich besser gearbeitet ist und massiven Belastungen standhalten muss und nicht viel teurer ist. Und das ding wird in Deutschland hergestellt ich frage mich woher das CNC Zeug für die Mopeds kommt.


    Naja... Ja und Nein... der bearbeitungsaufwand der beiden Gabelbrücken wird ziemlich identisch sein. Ob da nun 300g mehr Alu dran sind, wirst du im Preis nur wenig merken... Wenn du selbst mal Dreh- Frästeile in Deutschland herstellen lassen hast weißt du schnell was so ne Maschinenstunde + Rüstkosten sind ...