Eintragung 1,6 x 16 Felgen Simson s51

  • Das stimmt, ich denke aber das vieles am Moped "verharmlost" wird, ein gutes beispiel wäre hierzu die ankerplatte für den Brembo p32f/p34 sattel also der gängige brembo sattel, die ankerplatte ist nun mal 6mm dicker stahl, jeder der logisch denken kann weiß das bevor das kaputt geht eher der gabelholm im arsch ist, eigentlich wird dafür mindestens eine fem rechnung fällig.

  • Bei KTM gibt es auch seitens des Fahrzeugherstellers eine Erklärung dass durch den Verbau von bestimmten Reifen-Felgen-Komhinationen (z.B. bei Umrüstung von 21 auf 17 Zoll) keine Bedenken bestehen.

    Das sollte zwar auch durch den Sachverständigen selbst im Fahrversuch feststellbar sein, aber hilft vermutlich trotzdem.

    Dann ist das Rad aber bspw komplett von einem anderen Fahrzeug / Modell was es so als Einheit, also die Kombi Nabe, Speichen, Ring mit STVO Zulassung gibt.


    Ankerplatte sollte mit einer FEM Rechnung und einem Materialgutachten kein Thema sein,

    Nein, es fehlt der Dauerfestigkeits / Betriebsfestigkeitsnachweiß für Bremsenrelevante Teile.

    schwierig wird es mit der Nabe, dort müsste man selbiges vorweisen also eine FEM Rechnung und ein materialgutachten

    Nein, es fehlt der Dauerfestigkeits / Betriebsfestigkeitsnachweiß für Bremsenrelevante Teile.

    TommyMaul Ich finde deine aussagen zwecks "Tüv" teils auch sehr schwammig in Hinsicht Räder, bei eurer Abnahme heißt es sie sei 100% Legal 3 Nachrichten oben drüber erklärst du wie mit einer "Grauzone" die Regelung umgangen wird, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das die Räder auch wenn sie original Maße haben nicht eingetragen werden müssen da sie ja Offensichtlich nicht original sind und somit Logischweise Zubehör sind also auch nicht getestet etc. aber sei es drum, viel lustiger finde ich das es 99,9% der Prüfer nicht interessiert was für Speichen verbaut sind da kommen wir ja wieder zum selben Thema.. und achso ob die Radnabe (guss nabe) von mza oder Ling Lang Ming Mang ist auch völlig Wurst.

    Diese Aussage finde ich höchst anmaßend, wo erkläre ich wie eine Regelung umgangen wird? Wir tragen keine Replika Räder ein. Wenn ein solches Rad in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll müsste da dann sowas stehen wie:

    "zu.15.1/15.2: Austausch LM-Rad/Speichenrad Dimension 1.85x16,Herst.:MZA,ivm.Reifen:2.75x16"

    und das wirst du in keiner einzigen Abnahme von uns finden.

    Wir weißen deutlich darauf hin: "Serien Rad- Reifen Kombination (Felge 1,5×16″, 1,6×16″ – S51 mit Reifen 2,75×16″, 80/80-16″ oder 17″/19″ Variante – OR Modelle)" und für die die mit Lese / Verständnissschwäche ist auf unserer Seite sogar nochmal ein Punkt "Was geht nicht, wenn die Abnahme bei uns gemacht wird?" und dort wird explizit erwähnt "breite Felgen wie 1.85 / 2.15 u.ä."


    Also wäre theoretisch jedes einzelne Moped was da draußen rumfährt mit eingetragenen rädern in jeglicher Hinsicht illegal..

    rein theoretisch betrachtet hast du mit dieser Aussage recht.


    Also lassen wir einfach mal die Kirsche im Dorf, wie ich oben schon geschrieben habt es hat Jahrzehnte keine sau interessiert was für blöde felgen verbaut sind.

    tolle begründung :wallknocking:

    Das stimmt, ich denke aber das vieles am Moped "verharmlost" wird, ein gutes beispiel wäre hierzu die ankerplatte für den Brembo p32f/p34 sattel also der gängige brembo sattel, die ankerplatte ist nun mal 6mm dicker stahl, jeder der logisch denken kann weiß das bevor das kaputt geht eher der gabelholm im arsch ist, eigentlich wird dafür mindestens eine fem rechnung fällig.


    Grundlegend gebe ich dir recht, das Gesetz sieht aber nunmal vor das für solche Teile eine Betriebsfestigkeitsanalyse vorgelegt werden muss. Die kannst du sogar bei entsprechender Prüforganisation erstellen lassen wenn du das nötige Kleingeld übrig hast. Ob das Sinn macht oder nicht, wir leben nunmal in diesem Kasperletheater und gut.

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  • Diese Aussage finde ich höchst anmaßend, wo erkläre ich wie eine Regelung umgangen wird? Wir tragen keine Replika Räder ein. Wenn ein solches Rad in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll müsste da dann sowas stehen wie:

    "zu.15.1/15.2: Austausch LM-Rad/Speichenrad Dimension 1.85x16,Herst.:MZA,ivm.Reifen:2.75x16"

    und das wirst du in keiner einzigen Abnahme von uns finden.

    Wir weißen deutlich darauf hin: "Serien Rad- Reifen Kombination (Felge 1,5×16″, 1,6×16″ – S51 mit Reifen 2,75×16″, 80/80-16″ oder 17″/19″ Variante – OR Modelle)" und für die die mit Lese / Verständnissschwäche ist auf unserer Seite sogar nochmal ein Punkt "Was geht nicht, wenn die Abnahme bei uns gemacht wird?" und dort wird explizit erwähnt "breite Felgen wie 1.85 / 2.15 u.ä."

    Das ist richtig, ich denke wir haben an dem punkt etwas anneinander vorbeigeredet.

    Ich meine folgendes damit, du hast erklärt wieso 1,5/1,6" Räder nicht eingetragen werden müssen (Steht schon so im schein bzw. ist die originale Rad/Reifen Kombination), jetzt kommen wir aber zu dem Punkt das es trotzdem kein Originalen Felgen sind wenn sie von Firma xy kommen, dann stehen wir theoretisch wieder vor 1zu1 dem selben problem wenn jetzt jemand in Blau eine Person anhält und die Räder Bemängelt da nicht eingetragen (Offensichtlich Räder die nicht aus suhler produktion stammen) ist der Fahrer vom moped mode da es fahren ohne abe und der ganze spaß ist.

    Dein Prüfer dokumentiert quasi seinen fehler nicht somit ist er aus dem schneider logischerweise, sowas ähnliches gab es auch bei dem Prüfer von pk damals dieser hat jacky schwingen als zt schwingen eingetragen war zwar in dem moment eine falschbegutachtung aber auf den nachweisbildern die gemacht werden sieht man halt den unterschied zwischen zt und jacky schwinge nicht.
    (Das mit dem pk prüfer sind erzählungen von leuten, dies kann ich nicht bestätigen aber jeder der den alten pk prüfer kennt kann sich sowas erdenken)

  • TommyMaul wie schauts mit den felgen einzeln aus, gibts da irgend eine 1,5er alu nachbau die verwendet werden darf in verbindung mit orginaler bremstrommel?

    Zum aktuellen zeitpunkt nicht, selbst mza hat nur eine "Herstellererklärung" wo drin steht das sie die gleichen maße und gleichwertiges bzw. höherfestiges material verwenden

  • Bei MZA dürfte es ein bisschen anders sein. Die sind ja Nachfolger von Simson und dürfen mit funktionierenden QM-System, Ersatzteile nach org. Zeichnungen herstellen bzw. herstellen lassen.

    Also wenn MZA der Nachfolger von Simson ist, hätten wir ja eigentlich kein Problem mehr mit den 60 km/h Papieren...

    Denn da dürfte MZA nach ihren Listen einem ein neues Typenschild anbringen, und man bekommt die 60 km/h vom Originalhersteller wieder.

    Vorausgesetzt es ist kein Exportmodell...

    Es haben die Dekra als auch der TÜV wiederholt gesagt:

    "[Sie] sehen MZA als Originalhersteller an, weshalb deren Teile aufgrund ihrer z.T. übernommenen Lizensen nicht speziell begutachtet/eingetragen werden müssen (ausgenommen der Umbau auf SB)."

  • Du hast etwas vergessen! MZA darf Ersatzteile nach orig. Vorgaben herstellen. MZA ist aber kein Fahrzeughersteller !!! Als Neufahrzeug herstellen, würde auch nicht durch die ganzen Bestimmungen funktionieren ( Abgas, Geräusche ect. ).

  • Bei MZA dürfte es ein bisschen anders sein. Die sind ja Nachfolger von Simson und dürfen mit funktionierenden QM-System, Ersatzteile nach org. Zeichnungen herstellen bzw. herstellen lassen.

    Ist aber nicht so.

    MZA ist auch kein "Nachfolger" von Simson, die Firma MZA hat "nur" aus der Zwangsvollstreckung, den Großteil der Waren- und Lagerbestände, sowie Zeichnungs- und Urheberrechte von Simson erworben.

    Das es nicht ein bisschen anders ist, zeigt zb. auch, das für ihren Ersatzrahmen, der nach originalen unterlagen hergestellt wird, ein Festigkeitsnachweis erlangen mussten, damit er legal als Ersatzrahmen verwendet werden darf.

    Zitat

    dürfen mit funktionierenden QM-System, Ersatzteile nach org. Zeichnungen herstellen bzw. herstellen lassen.

    MZA darf Ersatzteile nach orig. Vorgaben herstellen.

    Das kann auch jeder andere, wie zb. FEZ . Die dürfen nur halt keine Geschützen Logos, Markennahmen usw. verwenden, die MZA oder andere inne haben.

    Deswegen haben zb. die BVF Vergaser von FEZ auch kein BVF Schriftzug/Logo, weil sich Wort und Markenrechte vom VEB Berliner Vergaser-Filterwerke auch gesichert haben.

    Also wenn MZA der Nachfolger von Simson ist, hätten wir ja eigentlich kein Problem mehr mit den 60 km/h Papieren...

    Das haste zu Teil recht, weil zuständig für Ausstellung einer Ersatzbetriebserlaubnis wäre normal der Hersteller, auch für Erstellung eines Ersatz Typenschildes.

    Ob es da keine Probleme mehr gäbe, nun ja das steht in den Sternen,

    Ob es dann zb. wie es das KBA macht, pauschal alle die kein werksseitigen Typenschild von vornherein auszuschließen, dann so nicht gäbe, ist ja nicht gesagt.

  • Grundlegend gebe ich dir recht, das Gesetz sieht aber nunmal vor das für solche Teile eine Betriebsfestigkeitsanalyse vorgelegt werden muss. Die kannst du sogar bei entsprechender Prüforganisation erstellen lassen wenn du das nötige Kleingeld übrig hast. Ob das Sinn macht oder nicht, wir leben nunmal in diesem Kasperletheater und gut.

    Kleiner Nachtrag von mir, ich habe mich jetzt nochmal etwas schlau gemacht zwecks Scheibenbremse vorn, theoretisch gesehen ist doch jeder scheibenbremsumbau auf 16" Drahtspeichenräder illegal.

    Original gab es Scheibenbremsen vorn nur auf 16" Guss Rädern und 17", 19" Drahtspeichenrädern.
    (16" Drahtspeiche gabe es bei TS 050 Modellen Laut dem Nächsten beitrag, wobei auch diese nur bis 45kmh getestet bzw. gefahren wurden und ein originales Ts 050 rad auftreiben ist i.d.r unmöglich)

    Nun kommen wir zu folgendem punkt, die Scheibenbremse von zt, pz, mza kann ja mit 16" Drahtspeichenrädern getestet wurden sein, trotzdem gab es nie Scheibenbremsnaben in 16" Drahtspeichenrädern somit kann kein 16" Drahtspeichenrad mit Scheibenbremse eingetragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Lucas.85ccm (1. Januar 2025 um 22:50)

  • Kleiner Nachtrag von mir, ich habe mich jetzt nochmal etwas schlau gemacht zwecks Scheibenbremse vorn, theoretisch gesehen ist doch jeder scheibenbremsumbau auf 16" Drahtspeichenräder illegal.

    Original gab es Scheibenbremsen vorn nur auf 16" Guss Rädern und 17", 19" Drahtspeichenrädern.

    Nun kommen wir zu folgendem punkt, die Scheibenbremse von zt, pz, mza kann ja mit 16" Drahtspeichenrädern getestet wurden sein, trotzdem gab es nie Scheibenbremsnaben in 16" Drahtspeichenrädern somit kann kein 16" Drahtspeichenrad mit Scheibenbremse eingetragen werden.

    Das ist nicht ganz richtig . Die letzten Simson Modelle 050 TS /SC hatten vorn ein 1,6" Drahtspeichenrad für SB und hinten ein 1,85" Drahtspeichenrad. Die Felgen sind aus Edelstahl. Oh- doppelt- hatte oben schon jemand geschrieben ....

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