Eintragung 1,6 x 16 Felgen Simson s51

  • Ey ich brauch hier nicht weiter zu diskutieren...

    Nein musst Du nicht, aber ruhig etwas Einsicht zeigen: "Gut, gibt keine ABE oder Teilegutachten und ist damit raus."

    Und vielleicht in Zukunft auch mal nachdenken bevor Du solche "Diskusionen" anstößt.

    PS: Nicht nur den Namen, sondern auch generell die Einstellung ändern... :idea:

  • Und wozu haben die studiert und nochmals nh Ausbildung gemacht als Prüfer?


    um sich an die Anweisungen zu halten die eben für genau diese Leute gibt. In der steht unter anderem das Zubehörräder ein TG oder ABE benötigen und ohne nicht eingetragen werden können.

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
    - Polyurethan Fahrwerkslager - Das Original seit 10 Jahren - exklusiv bei uns -

    - HighEnd Motoren Teile 100% made in Germany -

    -> https://www.MotorenServiceMaul.de/

  • um sich an die Anweisungen zu halten die eben für genau diese Leute gibt. In der steht unter anderem das Zubehörräder ein TG oder ABE benötigen und ohne nicht eingetragen werden können.

    Heißt also folgender Punkt von SaMo ist falsch?

    • Punkt 5:
      Es scheint bei einigen lautstarken Kommentaren ein grundlegendes Missverständnis zu geben: OEM-Hersteller unterliegen nicht der Räderprüfrichtlinie. Sie haften direkt für ihre Produkte und führen hausinterne Prüfungen durch, die mit den strengen Vorgaben des KBA für Nachbauräder wenig zu tun haben. Tatsächlich fallen OEM-Räder in externen Tests bei Prüflaboren öfter als gedacht durch.

      Die Richtlinie für Nachbauräder ist strenger, da die Haftung hier anders geregelt ist. Der Vergleich zwischen OEM-Rädern und Nachbaurädern ist also nicht nur unglücklich, sondern schlichtweg falsch.

      Zitat aus den DEKRA-Anweisungen:
      „Liegt kein Dauerfestigkeitsnachweis einer Räderprüfstelle für das Drahtspeichenrad vor, muss der Hersteller bestätigen, dass das Rad mindestens die Anforderungen des Serienrades erfüllt oder diese übertrifft.
      Herstellerbescheinigung:
      Aufgrund der nur eingeschränkten Anwendungsfähigkeit der Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern bei Drahtspeichenrädern für Krafträder kann bis zur Bekanntgabe einer praktikablen Vorgehensweise die Herstellerbescheinigung akzeptiert werden.

  • Heißt also folgender Punkt von SaMo ist falsch?


    Punkt 5:
    Es scheint bei einigen lautstarken Kommentaren ein grundlegendes Missverständnis zu geben: OEM-Hersteller unterliegen nicht der Räderprüfrichtlinie. Sie haften direkt für ihre Produkte und führen hausinterne Prüfungen durch, die mit den strengen Vorgaben des KBA für Nachbauräder wenig zu tun haben. Tatsächlich fallen OEM-Räder in externen Tests bei Prüflaboren öfter als gedacht durch.

    Die Richtlinie für Nachbauräder ist strenger, da die Haftung hier anders geregelt ist. Der Vergleich zwischen OEM-Rädern und Nachbaurädern ist also nicht nur unglücklich, sondern schlichtweg falsch.


    Nein, der von dir Zitierte Text ist inhaltlich grundlegend erstmal nicht falsch. Er ist nur unpassend zum Thema.

    Die Problematik in unserem speziellen Fall ist, dass es eben keine OEM Räder, weder von MZA noch von SaMo, sind. Es sind Zubehörräder welche teils technisch zudem verändert wurden (bspw. breiterer Felgenring). Zubehörräder brauchen nunmal ein TG oder eine ABE. Punkt aus ende, da kann Tamas Hüpfen und springen wie er will. Im Automotive bereich wird dir keiner eine BBS Replikation ohne Nummer eintragen... Da gibt es gar überhaupt keine Diskussion. Egal was der "Hersteller" da für ne tolle erklärung hinlegt.

    Jetzt kommt wieder KlettWITZ mit ihrern Falschauskünften... Langsam habe ich wirklich die Nase voll, es ist egal was man schreibt oder nachweißt irgendwie kommt immer einer von diesen Spaßvögeln und will das "Rad" neu erfinden ...


    Aufgrund der nur eingeschränkten Anwendungsfähigkeit der Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern bei Drahtspeichenrädern für Krafträder kann bis zur Bekanntgabe einer praktikablen Vorgehensweise die Herstellerbescheinigung akzeptiert werden.

    Die DEKRA hat einen Überwachungsauftrag, sagen wir mal vom Land. Diese haben Spielregeln die unter anderem im KFSachVG, StVO, StVZO, TÜV Merkblättern etc. festgehalten sind. Die DEKRA / SaMo ist der Meinung es gibt keine Räderprüfrichtlinie (dazu weiter später noch was) bzw. diese sei nicht anwendbar und entscheidet also Kraft Ihrer Wassersuppe sich über die Spielregeln hinwegzusetzen und entscheidet dann auch noch selbst wie Sie ihren Überwachungsauftrag (z.b. das Zubehörräder für KRAD Fahrzeuge ein TG oder ABE benötigen) im Einzellfall umzusetzen hat?? Das ist genauso ein Schwachsinn wie ihre 7kw geschichte... Hat hierzu schonmal irgendjemand auch nur einen Nachweiß oder eine Grundlage in den händen gehabt worauf sich die 7kw stützen? Die DEKRA ist immer ganz groß dabei etwas mündlich zuzusichern was dann aber schriftlich nur noch wischi waschi ist und mit plötzlich garnicht gesagt wurde. Mir wurde am Telefon auch bereits das blau vom Himmel versrpochen (es gäbe eine Offzielle Richtigstellung durch die DEKRA) und am Ende bekommste dann solche Rückmeldung von Klettwitz:



    Ich habs in einem anderen Thread bereits geschrieben und auch hier nochmal:
    Wenn es keine Räderprüfrichlinie gibt, nach welchen Kriterien wurden die SaMo Räder geprüft? Warum wird das Notwendige Dokument (Prüfbericht) seitens SaMo unter verschluss gehalten? Warum können das andere Hersteller?


    Hier mal ein Auszug aus einem Teilegutachten für KTM Fahrzeuge, worauf ich mich in meinem letzten Beitrag auch bezog, allerdings wurde das ja wieder verdreht mit OEM und Zubehör, man legt sich halt immer alles wie man es will.


    Da ich dem Hersteller hier nicht auf die Füße treten will, habe ich das mal teilw. unkenntlich gemacht. Wer zweifel hat und das Original sehen will kann dies gern bei mir persönlich in der Firma einsehen.


    Fakt ist, es gibt eine entsprechende Richtlinie, es gibt Zubehör Drahtspeichenräder mit TG. Zum Aktuellen Zeitpunkt ist eine Eintragung dieser Felgen im Simson Bereich nicht "sauber" durchzuführen. Bei der DEKRA legt man sich alles immer so wie es einem am besten passt und man am wenigsten schaden nehmen kann. Warum wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen? Bei den Rädern reicht eine Herstellererklärung ohne jeglichen Nachweiß, auf der anderen Seite wird unser Prüfbericht nicht anerkannt weil man "anderer" Meinung ist. Sowas behindertes, die Jugend glaubt halt dann lieber so einem Insta Quatscher ...

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  • Der selbe Kollege hatte vor kurzem noch die folgende vorstellung, da brauchte man seiner Meinung nach garkein Gutachten...



    Quelle: Sachsenmoped bei Instagram / Facebook aus 2020

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  • Das ist genauso ein Schwachsinn wie ihre 7kw geschichte... Hat hierzu schonmal irgendjemand auch nur einen Nachweiß oder eine Grundlage in den händen gehabt worauf sich die 7kw stützen? Die DEKRA ist immer ganz groß dabei etwas mündlich zuzusichern was dann aber schriftlich nur noch wischi waschi ist und mit plötzlich garnicht gesagt wurde. Mir wurde am Telefon auch bereits das blau vom Himmel versrpochen (es gäbe eine Offzielle Richtigstellung durch die DEKRA) und am Ende bekommste dann solche Rückmeldung von Klettwitz

    Da lauf ich bei der Dekra auch auf Eis auf... Wenn man explizit nach so einem Nachweis fragt, dann wird man meistens davon ausgeredet...

    Fakt ist, es gibt eine entsprechende Richtlinie, es gibt Zubehör Drahtspeichenräder mit TG. Zum Aktuellen Zeitpunkt ist eine Eintragung dieser Felgen im Simson Bereich nicht "sauber" durchzuführen. Bei der DEKRA legt man sich alles immer so wie es einem am besten passt und man am wenigsten schaden nehmen kann. Warum wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen? Bei den Rädern reicht eine Herstellererklärung ohne jeglichen Nachweiß, auf der anderen Seite wird unser Prüfbericht nicht anerkannt weil man "anderer" Meinung ist. Sowas behindertes, die Jugend glaubt halt dann lieber so einem Insta Quatscher ...

    Gibt's nicht noch ein höhere Institution die da mal Klarheit schaffen kann, um dem ein für alle Mal einen Schlusstrich mit richtigem, klaren, sinnvollen Ergebnis zu ziehen?

  • Gibt es doch, zum aktuellen Zeitpunkt gibt es halt einfach keinen Hersteller für Simson Zubehörräder welcher einen positiven Dauer- Belastungstest vorlegen kann und somit auch kein einziges richtig legales Ersatz Rad.

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  • Wenn Sachsenmoped dir nichts handfestes dazu gibt hat es seine Gründe. Telefongutachten interessieren die meisten Prüfer nicht.

    Was man jetzt daraus macht liegt an dir.

    Die nächste Instagram Story wird sicher nicht lange auf sich warten lassen. Da sind dann wieder die Kunden und die Prüfer schuld weil sie nicht bereit sind ewig hin und her zu telefonieren.

  • es geht um die Machbarkeit eines Teilegutachtens für ein Drahtspeichenrad als Zubehörteil als Beispiel. Nicht speziell für Simson. Da gibt es ja aktuell noch nichts.

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  • es geht um die Machbarkeit eines Teilegutachtens für ein Drahtspeichenrad als Zubehörteil als Beispiel. Nicht speziell für Simson. Da gibt es ja aktuell noch nichts.

    Ein 2,15er Rad von der MZ ist aber eintragbar? Oder ist alles außerhalb der 1,5er Felge theoretisch nicht wasserdicht eintragbar?

    Mein Moped lebt! Es qualmt, es säuft und manchmal bumst es auch. ^^

  • Ein 2,15er Rad von der MZ ist aber eintragbar?


    Das ist ein Interressanter Sachverhalt den wir bereits häufig diskutiert haben in der (ich nenns mal) TÜV Runde. Hier ist man sich nicht so ganz einig. Da man ja nachweißen müsste, dass sich die Belastung auf die Speichen / Radnabe nicht ändert. Bspw ein komplettes MZ Rad, mit MZ Naben und MZ Speichen wäre wieder problemlos möglich. Die Kombination Original MZ Felgenring mit Simson Speichen und Simson Nabe wäre mit entsprechenden Belastungsanalysen / Nachweißen möglich da kein Zubehörrad und somit kein TG / ABE nötig.


    Oder ist alles außerhalb der 1,5er Felge theoretisch nicht wasserdicht eintragbar?


    Es ist eig sogar noch schwieriger, selbst das 1.5er MZA/SaMo/FEZ/PZ/ZT Rad ist rein in der Theorie nicht Zugelassen da es sich um ein Zubehörrad handelt und es somit ein TG / ABE benötigen würde. Hier muss man halt sehen Theorie / Praxis. Da können wir eig Froh sein dahingehend "in ruhe" gelassen zu werden... Genau mit so einem misst wie das was SaMo da verzapft rückt man sowas ins Rampenlicht und ich denke das ist am ende zu unser aller Nachteil.

    In der Praxis ist es halt so: Ist die Serien Rad / Reifen Kombi also 1.5 x 16 Felge mit 2.75er Reifen montiert, wird bspw bei einer Abnahme zum Leichkraftrad keine änderung der RadReifen Kombi vorgenommen. Man verhält sich also als wäre es ein Originales VEB Simson Suhl Rad (Felge). Kommst du allerdings daher mit bspw 2.15x16 dokumentiert der Sachverständige ja einen Umbau für den jegliche Nachweiße fehlen... Er dokumentiert also im Grunde sein eigenes Fehlverhalten.

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  • Interessant. Also ist das was der Prüfer bei RPT damals gemacht hatte eigentlich nicht zulässig und kann jeder Zeit angezweifelt werden.


    In meinem Fall 1,85 Felge hinten und Teile ohne Nachweise (ROX Lenkerklemmung und Gabelversteifung, Stoßdämpfer) eingetragen

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  • Genau mit so einem misst wie das was SaMo da verzapft rückt man sowas ins Rampenlicht und ich denke das ist am ende zu unser aller Nachteil.

    Ich muss da einfach mal in die Runde fragen…verzapfen da nicht die meisten Händler, Motorenbauer, Zubehör Hersteller irgendwas? Ich bin mir da noch nicht genau sicher wie das in der BRD läuft, beschäftige mich nur im Ausland mit der Maschinenrichtlinie/verordnung, Produktesicheitsgesetze, Betriebsanleitungen etc. spielt ja auch erstmal gar keine Rolle aber ist das in der BRD nicht geregelt bevor ein Ersatzteil, Austauschmotor und und und auf den Markt kommt? Ich hab jedenfalls selten eine Betriebsanleitung dazu bekommen egal ob Zubehör, Ersatzteil, Austauschmotoren für Simson zum Beispiel. Naja wo kein Kläger, auch kein Richter…alles in allem ein sehr spannendes Thema.

  • Bei KTM gibt es auch seitens des Fahrzeugherstellers eine Erklärung dass durch den Verbau von bestimmten Reifen-Felgen-Komhinationen (z.B. bei Umrüstung von 21 auf 17 Zoll) keine Bedenken bestehen.

    Das sollte zwar auch durch den Sachverständigen selbst im Fahrversuch feststellbar sein, aber hilft vermutlich trotzdem.

    Warnung: Simson kann süchtig machen :rockz:

  • Scheibenbremse hinten ist ein Thema für sich mmn. ist es legal realisierbar da alle Sachen bis auf Nabe und Ankerplatte ein gutachten haben bzw. an größeren Maschinen z.b. Ktm duke lc4 waren, Ankerplatte sollte mit einer FEM Rechnung und einem Materialgutachten kein Thema sein, schwierig wird es mit der Nabe, dort müsste man selbiges vorweisen also eine FEM Rechnung und ein materialgutachten ersteres erweist sich als recht schwierig bzw. zeitaufwendig (Teuer), Schweißarbeiten sind auch ein geringeres Thema da es meines Wissens nach keine extra Zertifizierung vorliegen muss, wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte lässt es von jemanden mit einem schein z.b. für Mag schweißen.

    Zum Thema Bremsleistung natürlich bremst die Scheibenbremse hinten etwas schärfer ist aber mit guten Komponenten (bsp. Brembo) gut dosierbar, viele haben auch bedenken zwecks dem Stift in der schwinge (Anker der Ankerplatte) wenn das Rad aber steht kann es logischerweise nicht mehr kraft auf die Straße bringen.


    Und zwecks felgenbreit würde ich auch gern meinen Senf dazugeben..
    Ich weiß, es wird wahrscheinlich sehr unqualifiziert klingen aber es hat seit über 10 wenn nicht sogar 20 jahre niemanden interessiert was für blöde felgen im Moped sind.. Jeder Prüfer trägt irgendwelche felgen bis 2,xx" ein zudem es keine sau interessiert was für Speichen verbaut sind.

    TommyMaul Ich finde deine aussagen zwecks "Tüv" teils auch sehr schwammig in Hinsicht Räder, bei eurer Abnahme heißt es sie sei 100% Legal 3 Nachrichten oben drüber erklärst du wie mit einer "Grauzone" die Regelung umgangen wird, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das die Räder auch wenn sie original Maße haben nicht eingetragen werden müssen da sie ja Offensichtlich nicht original sind und somit Logischweise Zubehör sind also auch nicht getestet etc. aber sei es drum, viel lustiger finde ich das es 99,9% der Prüfer nicht interessiert was für Speichen verbaut sind da kommen wir ja wieder zum selben Thema.. und achso ob die Radnabe (guss nabe) von mza oder Ling Lang Ming Mang ist auch völlig Wurst.

    Also wäre theoretisch jedes einzelne Moped was da draußen rumfährt mit eingetragenen rädern in jeglicher Hinsicht illegal..

    Also lassen wir einfach mal die Kirsche im Dorf, wie ich oben schon geschrieben habt es hat Jahrzehnte keine sau interessiert was für blöde felgen verbaut sind.

  • Also wäre theoretisch jedes einzelne Moped was da draußen rumfährt mit eingetragenen rädern in jeglicher Hinsicht illegal..

    Also lassen wir einfach mal die Kirsche im Dorf, wie ich oben schon geschrieben habt es hat Jahrzehnte keine sau interessiert was für blöde felgen verbaut sind.

    Und das ist ganz genau der Punkt an dem wir auf der einen Seite am besten unseren Herrgott danken und auf der anderen Seite ganz schnell die Klappe halten sollten. Es kommt der Punkt an dem das Maß voll ist weil es einfach übertrieben wird und dann ziehen die uns das Fell über die Ohren. Wenn es mal soweit ist, ist der Ofen endgültig aus und das Geschrei dann umso größer.

    Ein Bekannter hat eine Firma und er macht Umbauten wie der Turbogockel. Wenn man sich das ansieht was der TÜV haben will und dann in den Mopedbereich rüberschielt wundert es mich jedes mal das hier noch keiner da war um aufzuräumen. Die wenigsten wissen wie gut sie es mit ihren kleinen Mopeds haben!

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