• Moin zusammen,

    Im Voraus schon mal! Ich habe nicht vor das zu machen! was ich frage ist aus reiner Interesse.

    Wenn ich einen bspw. A Führerschein besitze und eine S51 auf bspw. Illegal 125ccm umbaue und ein normales Versicherungskennzeichen benutze…. Ist was wäre die Straftat und was für eine Strafe?
    Wäre es Versicherungsbetrug?
    Fahren ohne Betriebserlaubnis?

    Und mit was für Strafen ist zu rechnen?


    Ist wirklich aus reiner Interesse!
    Wäre echt dumm wenn man einen A Führerschein hat das zu tun xD


    Danke für eure Antworten :)

  • Kann dich die Pappe kosten und reichlich (je nach Alter) Arbeitstunden/Geldstrafe...

    Könnte ggf auch (manche Gerichte) als Urkundenfälschung interpretiert werden...

    Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung sowieso.

    Als Fahranfänger geht es ggf zum Aufbaukurs... habe bestimmt gerade etwas vergessen aufzuzählen...

    Aber lieber wirklich von solchem Unfug Abstand nehmen...

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • Wie kommt man auf so eine Frage, wenn man nicht die Idee hat sowas umzusetzen? Frag doch die Kollegen in Uniform die können sicher kompetente Aussagen dazu geben.

  • Alles leicht im Netz nach zu lesen…

    Wenn kein Führerschein vorhanden:


    Fahren ohne Führerschein 5-360 Tagesätze Geld/Ersatzweise Haft (30=Monatsgehalt) oder Haftstrafe bis zu 12 Monate


    Wenn deine Simson zb mehr als 125cc oder mehr als 12/15PS.

    Was aufjedenfall auf die zukommt:

    Fahren ohne Versicherungschutz, Entzug des vorhanden Führerschein, Geldstrafe/Ersatzweise Haft 5-180 Tagessätze oder Haft bis zu 12 Monate

    Erlöschen der Betriebserlaubnis:

    90€, 1 Punkt ggf Aufbauseminar und Probezeitverlängerung


    Deine Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden des Gegners, eigene müssen selbst bezahlt werden. Liegt eine Straftat vor, wird die Versicherung in Regress gehen und bis zu 5000€ von dir einfordern.

    3 Mal editiert, zuletzt von Hsteve99 (2. Dezember 2024 um 14:18)

  • Nein , einfach nein. Bitte mit dem Begriff Haftpflichtversicherung beschäftigen.

    Ich schildere Dir mal den Sachverhalt aus 25 Jahren Erfahrung als Versicherungsfuzzi:

    Ich versichere ein Kleinkraftrad bis 60km/h mit 50 ccm.

    Ich habe keine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

    Ich habe das Versicherungskennzeichen 123xyz ausgegeben für ein Kleinkraftrad bis 60km/h mit 50 ccm.

    Wenn dieses Fahrzeug dann kein Kleinkraftrad ist, besteht dafür kein Versicherungsschutz, also habe ich es auch nicht versichert.,

    Ich bezahle auch dann nicht die Schäden, da ich diesem Kfz keinen Versicherungsschutz zu KKR-Bedingungen gegeben hätte, hätte ich von der realen Bauart LKR gewusst.

    Als LKR hätte das dann auch ein LKR-Kennzeichen (kleines Nummerschild) und bei der Zulassungsstelle wäre eine eVB (el. Versicherungsbestätigung) hinterlegt.


    Das was Du meinst, ist Regreß bis 5.000 EUR bei Obliegenheitsverletzungen - Unfall / Schaden verursacht unter Alk oder Drogen.


    Wenn Du zum Bleistift Schaden machst und Deine Beiträge nicht bezahlt sind, hast Du auch keinen Versicherungsschutz - Dein Versicherer zahlt zwar den Schaden,

    fordert aber ALLES zurück. Ich kenne zwei, die bezahlen noch immer ihre Raten ab...


    Capisci?


    Kannst auch im Netz nachlesen:

    "Teure Schäden: Durch illegales Tuning erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Damit verliert der Fahrer seinen Versicherungsschutz. Verletzt er bei einem Unfall jemand anderen, haftet er dafür mit seinem eigenen Vermögen - unter Umständen muss er für die Schäden ein Leben lang aufkommen."

    Einmal editiert, zuletzt von Ulfus (2. Dezember 2024 um 14:40)

  • Bis zu einem gewissen Alter fehlt es einfach an Weitblick. Auch wenn einige oder sämtliche Rechtsfolgen bekannt sind, sind sie sich derer nicht wirklich bewusst.

    Umgangssprachlich als "jugendlicher Leichtsinn" bekannt. Wenn darüber hinaus noch weiter illigal gehandelt wird muss man eben zu 100% die Verantwortung übernehmen (wollen) und ganz allgemein auch dazu stehn, ohne wenn und aber...

  • Ich hatte dieses jahr selber einen Unfall mit meinem Moped und bei mir wurde nur fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Moped hatte 85ccm.

    Der Schaden am Unfallgegner wurde komplett übernommen und das war schon eine relativ hohe Summe.

    Am Ende hatte ich 150 Euro für einen Verkehrsunterricht zahlen und durfte meinen Führerschein während des gesamten Verfahrens behalten.

    Bei mir gab es jedoch viele strafmindernde Umstände und ich war vorher nie straffällig geworden.

  • Das sprichwörtliche „mit einem blauen Auge davongekommen“

    Der Motor stöhnt, der Kolben schreit, zwei Takte bis in Ewigkeit
    :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers:
    S51-B1-4 '89 mit ZT90N-S105, Mikuni24, DailyRaceSP, ZT-5Gang, Kaiser3DDruck Duplexbremse mit EBC, K66 80/80 1,85/2,15

  • Ich hatte dieses jahr selber einen Unfall mit meinem Moped und bei mir wurde nur fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Moped hatte 85ccm.

    Der Schaden am Unfallgegner wurde komplett übernommen und das war schon eine relativ hohe Summe.

    Am Ende hatte ich 150 Euro für einen Verkehrsunterricht zahlen und durfte meinen Führerschein während des gesamten Verfahrens behalten.

    Bei mir gab es jedoch viele strafmindernde Umstände und ich war vorher nie straffällig geworden.

    Dann solltest Du darüber sehr schweigsam sein, nicht dass die Versicherung noch die Polizeiakte anfordert... ;)

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