Echtes Typen Schild oder nicht keine KBA Papiere

  • Moin Leute,

    ich habe vor kurzem eine Schwalbe KR51/1 erworben. Verkäufer hatte keine Papiere dennoch eine Unbedänglichkeitserklärung. Also so weit so gut. Ich wollte die Papiere beim KBA beantragen alles geklappt - bis die Ablehnung kam. Man könnte die FIN nicht richtig auf dem Rahmen lesen… Ich alles soweit weiter freigekratzt und eine Gegenvorstellung gemacht.
    Gestern der Brief im Briefkasten. Antrag wieder abgelehnt. Das Typenschild sei nicht mehr original etc.
    Ich soll bitte eine Einzelabnahme machen.

    Meine Frage ist das Typenschild original oder nicht - und wenn ich eine Einzelabnahme mache wo kriege ich den Nachweis das es kein reimport ist und in der ddr gelaufen ist.

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen

    Julian

  • Also ich muss da dem KBA zustimmen...

    Ist nicht mehr original, und fängt allein damit an, dad die eigentlichen Nieten ersetzt wurden, logischerweise...

    Nun haste den Salat...

    Kannste um deine 60 km/h bangen ...

    Und wenn du sie bekommst, fahr fahr fahr, und ja nicht fragen wieso, wer viel fragt geht viel irre ^^

  • Meine Frage ist das Typenschild original

    Zitat

    wenn ich eine Einzelabnahme mache wo kriege ich den Nachweis das es kein reimport ist und in der ddr gelaufen ist.

    Den bekommt man nicht irgendwo her, den hat zum Moped dazu bekommen oder halt nicht.

    In Form zb. der Rechnung/Kaufvertrag als das die Schwalbe neu im IFA-Laden gekauft wurden, oder die rosa Versicherungskarte aus DDR Zeiten.

    Zitat

    dennoch eine Unbedänglichkeitserklärung

    Meinst du damit eine Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist oder was ?

  • Mal am Rande....wenn man ein wenig entspannt drauf ist...in Realität reicht es völlig, das Teil einfach zu versichern...ich weiß u.a. aus der LKFZ-Szene ( bin auch dort seit vlt 15 Jahren unterwegs und die Meisten fahren so rum, weil die Kisten oft aus Austria oder NL etc kommen und es bei den älteren Teilen keine COC gibt) und aus eigener Erfahrung...solange du deinen Vers-Nachweis mitführst, kümmert der Rest keinen (nicht mal die Trachtentruppe) ...im Notfall :... Sicherlich sind die Papiere , die du ja mal hattest ;) gerade bloß nicht auffindbar..... Das ganze ist eine Owi (keine Papiere dabei) und kostet 10 Euro , wenn es dumm läuft...normalerweise gibt es keinen Streß... Jetzt kreuzigt mich oder nicht...das ist Realität und das Gegenteil (daß du nie Papiere hattest) kann niemand beweisen... Das ist keine Aufforderung es so zu handhaben, aber eine Schilderung , wie es wirklich tausendfach mit den kleinen Vers-Kennzeichen gehandhabt wird... Klar ..nicht wirklich legal...aber ..........

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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  • Sicherlich sind die Papiere , die du ja mal hattest ;) gerade bloß nicht auffindbar..... Das ganze ist eine Owi (keine Papiere dabei) und kostet 10 Euro , wenn es dumm läuft...normalerweise gibt es keinen Streß...

    Hier gibts ne Mängelkarte und du hast 2 Wochen Zeit die BE nachzuweisen. Gelingts nicht wird das Verfahren wegen Fahrens ohne gültiger BE eingeleitet.

    Man kann sich seine Jugend auch sinnvoller versauen als mit solchem Dreck...

  • Wenn wirklich "nur" die Betriebserlaubnis fehlt ist die Meinung von guidolenz123 ja noch irgendwie ein kleines bisschen zu verstehen. Aber hier gehts ja sehr häufig um irgendwelche Nachbaurahmen mit selbst eingeschlagenen Rahmennummern (oder auch ohne) die mit bis zu 10facher Werksleistung durch die Ortschaften ballern. Sowas gehört bestraft, und ist mit der Hauptgrund warum die Simsonszene so schlecht dasteht.

    p.s, Als Geschädigter mit einen Unfall mit einer solchen Simson, wird sich die Ansicht Vieler schnell ändern.

  • Frage am Rande: Woran macht man es fest,dass das Typenschild nicht original ist?

    Nur an den Nieten kann man das ja nicht nachvollziehen.

    Kerbnägel können ja mal abgammeln und dann muß man es neu befestigen

  • Hier gibts ne Mängelkarte und du hast 2 Wochen Zeit die BE nachzuweisen. Gelingts nicht wird das Verfahren wegen Fahrens ohne gültiger BE eingeleitet.

    Man kann sich seine Jugend auch sinnvoller versauen als mit solchem Dreck...

    Genau so ist es.

    @ guidolenz123

    Kannst die BE dann nicht vorlegen, wird aus den 10€ Verwarnungsgeld, 50€ Bußgeld und ein Punkt.

    Außerdem besteht ohne Betriebserlaubnis auch kein aktiver Versicherungsschutz, weil laut Vertragsbedingung das vorhanden sein der BE Voraussetzung ist. Normal kannst ohne BE auch keine abschließen.

    Für die Simson gibts auch keine COC Papiere ;) und trotzdem kann man eine BE dafür über eine 21er Einzelabnahme erlangen, selbst wenn es ein Reimport ist.

    Es ist halt eine mit 50km/h V-max und nicht mit 60km/h.


    Frage am Rande: Woran macht man es fest,dass das Typenschild nicht original ist?

    An der Schriftform und größe der Zahlen, sowie an der Art und weiße wie diese auf das Schild gekommen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (25. Oktober 2024 um 11:23)

  • Hier gibts ne Mängelkarte und du hast 2 Wochen Zeit die BE nachzuweisen. Gelingts nicht wird das Verfahren wegen Fahrens ohne gültiger BE eingeleitet.

    Man kann sich seine Jugend auch sinnvoller versauen als mit solchem Dreck...

    Es muss dem Betroffenen aber nachgewiesen werden, daß er keine BE hatte, bzw es nie eine für dieses Fahrzeug gab... bei nur "unbemerktem" Verlust kostet das Ganze max 10 Euro und man hat danach (in den seltensten Fällen) Lauferei und Co wg der Papiere ...aber aus Erfahrung....i.d.R. genügt der Trachtentruppe ein Vers-Nachweis...außer es ist offensichtlich eine gefakte/übertunte Kiste...aber das ist eine andere Frage...

    Gruß Guido
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  • Es muss dem Betroffenen aber nachgewiesen werden, daß er keine BE hatte, bzw es nie eine für dieses Fahrzeug gab...

    Nö, er hat das orginal auf Verlangen vorzuweisen.

    Davon abgesehen, wenn er sich dann um eine bemüht und keine mit 60kmh bekommt , spätestens dann haben sie ihn.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (27. Oktober 2024 um 12:36)

  • Nö, er hat das orginal auf Verlangen vorzuweisen.

    Davon abgesehen, wenn er sich dann um eine bemüht und keine mit 60kmh bekommt , spätestens dann haben sie ihn.

    1)

    Nö....wenn er das (sogar nur vermeintlich echte , das eine Fälschung gewesen sein kann) Orig "verloren" hat und dies nicht bemerkte

    2)

    Nö.....es muss Absicht im juristischen Sinn vorliegen ,um den rechtl. Tatbestand zu erfüllen. Selbst!!!!! wenn man mit einer unerkannt gefälschten!!!!! BE rumfährt , ist das straflos.. Tatbestandsirrtum ( § 16 StGB )nennt sich dies...und der ist strafbefreiend, soweit der Irrtum nicht vermeidbar war. Und bei einem Laien ist ein Wissen um die Echtheit von Papieren nicht voraussetzbar.

    Die Irrtümer im Strafrecht - Jura Individuell
    Tatbestandsirrtum, Error in persona vel obiecto, abberatio ictus, Irrtum über Kausalverlauf, Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI), Verbotsirrtum
    www.juraindividuell.de

    Gruß Guido
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  • Na dann hat der Richter offensichtlich nicht gewusst davon, sonst weiß ich nicht warum da welche, die keine BE hatten, richtig eine auf den Deckel bekommen haben.


    Ich habe aus Unwissenheit und aus Versehen einen 60er Zylinder verbaut, woher soll ich als Laie wissen das der Zylinder 60ccm hat usw., mal sehen ob das hilft um straffrei davon zu kommen ;)

    Oh, ich wusste nicht das die Felgen, Lenker eine ABE benötigen oder eingetragen werden müssen.......

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (28. Oktober 2024 um 08:16)

  • Gott sei Dank, endlich Schluß mit der Fragerei - echt-oder gefälscht. Jetzt wissen wir,da wir ja keine Juristen sind, das es völlig Wurst ist, ob die Papiere echt oder unecht sind. Einfach kaufen, der Verkäufer hat ja gesagt ,die sind echt. Also- ab auf die Straße.

    Anders wird es wohl aussehen bei demjenigen, der sie gefälscht hat. Oder gibt es dafür auch einen " Persilschein" ?

  • Zu 1)

    Wenn der "Delinquent" in Unwissenheit verlauten läßt, daß es nie eine BE gab, macht ein Richter freilich den Sack zu....manchen quatschjen halt zuviel/das Falsche...


    Zu 2)

    Wenn du zB als Profi in der Szene bekannt bist, wird das nix nutzen....(schon wieder Sack zu )....als im Netz beschissener Käufer passiert dir nix.


    Zu 3)

    Das hypothetische Nicht-Wissen um die zB Eintragungspflicht ist ein RechtsIrrtum und kein kein strafbefreiender TatbestandsIrrtum.

    Für RechtsIrrtümer gilt: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...oder jedenfalls meist kaum...


    Ein Riesenunterschied juristisch....

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    Einmal editiert, zuletzt von guidolenz123 (29. Oktober 2024 um 09:22)

  • Gott sei Dank, endlich Schluß mit der Fragerei - echt-oder gefälscht. Jetzt wissen wir,da wir ja keine Juristen sind, das es völlig Wurst ist, ob die Papiere echt oder unecht sind. Einfach kaufen, der Verkäufer hat ja gesagt ,die sind echt. Also- ab auf die Straße.

    Anders wird es wohl aussehen bei demjenigen, der sie gefälscht hat. Oder gibt es dafür auch einen " Persilschein" ?

    Nein...kein Persilschein...definitiv nicht...die Fäschungshandlung bzw das Wissen eine Fälschung gebraucht zu haben muss im Rahmen des Vorsatzes geprüft werden...


    Bei auch für Laien offensichtl. Fälschungen (oder deutl. Hinweise hierauf) verliert man das "Privileg" des TatbestandsIrrtums...."Völlig !!!!! wurscht" kann nach hinten los gehen.

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  • @ guidolenz123

    das hört sich jetzt schon deutlich anders an.

    Das die hier schnell mal die BE sehen wollen, ist nicht so selten insbesondere wenn das Moped nicht mehr Stino aussieht.

    Wenn einmal soweit ist das die auf der Dienststelle vorlegen musst, dann ist eh Schluss mit fahren ohne BE, spätestes dann muss dich darum kümmern das eine erlangst, wenn mit dem Teil fahren willst.


    Mal noch Rande kurz, es wurde eine BE im Nachhinein beantragt, KBA sage Reimport, von da war der Sack zu.

  • 1)

    ...nicht wirklich,,,nur ausführlicher ausgeführt...ansonsten vom Ergebnis decken sich alle meine Aussagen...

    2)

    Laut, tief/hoch, brutal fällt klaro auf....

    3)

    Die (zutreffende ? ) Erklärung "Kann sie (BE) nicht finden", kann helfen....

    Im worst case hast du Recht.

    4)

    Ob man vor dem behaupteten "Verlust" der ggf fremd-gefälschten BE von der Fälschung wusste , muss dem "Delinquent " bewiesen werden... Bei der Menge an Fake-Papieren , die im Umlauf sind, ist eine solche (k.A. , daß die verorene BE wohl Fälschung war) Einlassung absolut glaubwürdig...und der Laie muss das nicht erkennen...

    Fazit ...im Zweifel gilt für den Angeklagten daß ein TatbestandsIrrtum vorgelegen haben kann...ergo Freispruch....


    War noch bis vor 10 Jahren mein täglich Brot als Strafverteidiger in vorwiegend Verkehrssachen.. ;)

    Gruß Guido
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