Simson Sperber zulassen

  • Hallo,

    ich möchte mir einen Sperber zulegen, der wie wohl zu erwarten war, keine Papiere hat. Der Verkäufer hat ein Datenblatt vom KBA erhalten. Da der Sperber ja eine Zulassung benötigt, reicht eine Einzelabnahme aus ? Welche Schwierigkeiten kann ich erwarten ?

  • Sperber den SR4-3 ?

    Normal beantragst beim KBA eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis, wenn diese hast, dann lässt du eine Hauptuntersuchung machen und dann gehst du mit der Betriebserlaubnis, HU-Bericht und der Elektronische Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle und lässt den Sperber zu. Fertig.

    " Der Verkäufer hat ein Datenblatt vom KBA erhalten"

    Datenblatt oder ist das die Betriebserlaubnis also das hier https://images.app.goo.gl/y2cMKYD4D85DcZ ?

  • Hallo


    Mir steht das mit meinem Sperber auch gerade noch bevor. Die Betriebserlaubnis habe ich gestern vom KBA erhalten. Jetzt habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt, was sie noch benötigen.

    Werde berichten wie es weiter geht.

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    Bei Interesse bitte per pn melden!

  • Die Zulassungsstellen haben da gefühlt keine Ahnung was sie wirklich brauchen, mir wurde es ganz verrückt erklärt DDR Papiere -> ungültig, benötige ich aber fürs KBA (was falsch ist). Mit den KBA Papieren soll ich dann zur DEKRA und mir dort die Vollabnahme inkl Datenbestätigung abholen. Also keine Ahnung in welchem Gesetz die nachgelesen haben, aber die Aussage ist grundlegend falsch, und das von den Vorgesetzten der Zulassungsstelle :crazy:


    Eigentlich kann man entweder mit Hu, KBA oder DEKRA Papieren und EVB Nummer antanzen und die müssen das Fahrzeug zulassen. Angeblich sollen die KBA Papiere ja keine Datenbestätigung für das Fahrzeug sein, bei mir steht es allerdings drauf und ich kenne auch genügend Leute, die ihr Fahrzeug mit KBA Papieren zugelassen haben.

  • Ja das denke ich auch!

    Ich bin mal gespannt was unsere Zulassungsstelle hier sagt. Werde dann berichten!

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  • Hallo,

    Ich habe meinen Sperber 2020 auch zugelassen. Hatte nur den originalen DDR Brief gehabt. Mein Fahrzeug wurde über §21 StVZO abgenommen.

    Hab es damals bei einem ansässigen Motorradhändler machen lassen.

    Ging damals alles ohne Probleme.

  • Wäre die Frage DDR Brief oder DDR Abe für den Sperber? Die Abe stellt ja auch einen Nachweis der Fahrzeugspezifischen daten dar, der Brief an sich eigentlich auch. Meine Zulassungsstelle will diesen allerdings nicht mehr akzeptieren, ebenso die alte Abe wenn sie vorhanden wäre. Alles etwas wirr und den wirklich passenden Gesetztestext hab ich bis jetzt auch noch nicht gefunden.

  • Ist eine DDR Abe(nicht Brief )für den Sperber zulässig? Ich bin der Meinung ja, meine Zulassungsstelle sieht das anders. Kenne jedoch keinen Grund, weshalb sie das nicht mehr sein sollte.

    Wie schon geschrieben, mit der KBA Zweischrift, einer gültigen HU und Versicherungsnachweis müssen die den zulassen Punkt.

    Selbst mit den DDR Brief.

    Das Fahrzeug hat eine gültige BE und wenn das der Fall ist , darf eigentlich keine 21er Einzeiabnahme zur Erlangung eine BE gemacht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (22. Juli 2024 um 06:55)

  • Ist eine DDR Abe(nicht Brief )für den Sperber zulässig? Ich bin der Meinung ja, meine Zulassungsstelle sieht das anders. Kenne jedoch keinen Grund, weshalb sie das nicht mehr sein sollte.

  • Mit den DDR-Papieren hin und fertig.

    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht Ihre Aussage? Könnt ich das bitte schriftlich haben? Wie ist der Name Ihrer Vorgesetzten? So lauten die 3 magischen Fragen auf der Faultierfarm.

  • Ist eine DDR Abe(nicht Brief )für den Sperber zulässig? Ich bin der Meinung ja, meine Zulassungsstelle sieht das anders. Kenne jedoch keinen Grund, weshalb sie das nicht mehr sein sollte.

    Ist der Brief manchmal ungültig gemacht wurden, ist da eine ecke abgeschnitten ?

    Zitat

    Angeblich sollen die KBA Papiere ja keine Datenbestätigung für das Fahrzeug sein,

    Das vom KBA ist ein Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis, für was stellt den bitte das KBA eine Zweischrift aus wenn den die Zulassungsstellen nicht akzeptieren ?

    Genau hier sollte klar sein das deine Zulassungsstelle auf dem Holzweg ist.

    Anderes als zu DDR Zeiten benötigt laut BRD Recht ein LLR nur eine BE zu zulassen, es gibt kein Brief (Zulassungsteil 2)

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (22. Juli 2024 um 07:30)

  • So ein Quatsch, die spinnen wohl, da muss man wohl mit dem Chef von der Zulassungsstelle erst mal Klartext reden und wenn das nicht reicht, eine Etage höher.


    Ruf doch mal an das KBA oder schreibe eine Mail und erzähle mal den das die Zulassungsstelle xy ihren Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis nicht akzeptieren, weil Angaben in dieser fehlen sollen usw.

    Schließlich haste für den Nachweis ja auch Kohle bezahlt und dann sollte der korrekt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (23. Juli 2024 um 20:23)

  • Natürlich gab es keine Zulassung heute…


    Es fehlen die Achslasten VA und HA

    Im KBa/KTA Blatt stehen die nur auf die Leermasse von 80kg bezogen

    Zulassungsstelle braucht sie aber für die Gesamtmasse…


    Hat da zufällig jemand ein Datenblatt oder einen Auszug von einem Sachverständigen?

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  • Ich kann nur wieder sagen die Spinnen ...

    Das steht auch nicht bei einer 21er Abnahme drin, https://ostdeutsche-fahrzeuge.de/viewtopic.php?…085ecf07#p16763

    offensichtlich gibt es diese Angaben nicht, die stehen auch nicht im DDR Brief.

    Und wie man sieht im link (Zulassungsbescheinigung Teil 1) , sind die nicht notwendig wie dir deine Zulassungsstelle erzählen will.

    Also Klartext mit den Reden und wenn das nicht fruchtet eine Fachaufsichtsbeschwerde machen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (30. Juli 2024 um 17:50)

  • Für die Zulassungsstelle sind die angeblich wichtig, da sie sonst in ihrem Programm zur Erstellung des Fahrzeugscheines nicht weiter kommen.

    Ich habe jetzt die Daten über die Dekra angefragt, die wollen sich mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen. Bin mal gespannt.

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  • Für die Zulassungsstelle sind die angeblich wichtig, da sie sonst in ihrem Programm zur Erstellung des Fahrzeugscheines nicht weiter kommen.

    Und wie machen es dann andere Zulassungsstellen das dann ? Die machen da ein " - " rein, wie man sieht und aus die Maus.

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