18 PS Alltag Zylinder (TÜV)

  • Nein so nicht korrekt, FeV Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) regelt klar:

    Das stimmt so nicht was du sagst. Denn die Anlage 3 bezieht sich nur darauf, wenn man einen Alten Führerschein in einen neuen umtauscht. Ansonsten gilt weiterhin das Datum der Ausstellung der jeweiligen Fahrerlaubnis auh ohne Schlüsselnummer!

  • Es gibt einen Bestandsschutz auf die vor dem 19.1.2013 erworbenen Führerscheine!

    Ich habe mich bei einem Polizeibeamten darüber informiert.

    Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Klasse.

    Somit ist das geklärt!

    ML-tuning

    Ich fertige auch Zylinder auf Anfrage an!
    Motoren regnerieren auch kein Problem!

    Bei Interesse bitte per pn melden!

  • Es gibt einen Bestandsschutz auf die vor dem 19.1.2013 erworbenen Führerscheine!

    Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Klasse.

    Das ist soweit richtig, aber laut Führerscheinrecht, sagt nun mal die Schlüsselnummer 79.05 das nun mal keine Leistungsgewicht Begrenzung hast. Steht die nicht drin gild das mit dem Leistungsgewicht.

    Daher meine ich auch, daß ich da auf der Führerscheinstelle nachhaken würde.

  • ckich gibs auf, man wirft hier lieber mit schwachsinnigem Halbwissen und irgendwelchen Aussagen aus dem ersten Google Suchergbenis um sich anstatt mal drüber nachzudenken was da geschrieben steht.


    simmi_freak wenn du deinen A1 schein vor dem Stichtag gemacht hast darfst du das nach FeV fahren korrekt. Solltest du nach Jan/2013 nochmal einen Führerschein erworben haben und es wurde eine neue Chipkarte / Führerschein augestellt und da steht die Schlüsselzahl nicht din, solltest du dich dringend drum kümmern! Ist das noch eine Chipkarte die vor Jan/2013 ausgestellt wurde, steht es logischerweise nicht drin und muss es auch nicht. Sollte dein FS mal auslaufen dringlichst darauf achten das die Zahlen drin stehen.

    Alles recht haben nutzt dir nix wenn dich der nette Polizist nicht weiter fahren lässt weil er der meinung ist du dürftest das nicht. Recht haben und recht kriegen sind zwei unterschiedliche sachen.

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  • Genau

    Ich habe heute nochmal mit einem anderen Beamten zur Messe in Erfurt darüber gesprochen:

    Es wird kontrolliert wie der Zustand der Klasse zur damaligen Zeit war! Demnach gibt es keine Probleme!

    ML-tuning

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  • simmi_freak wenn du deinen A1 schein vor dem Stichtag gemacht hast darfst du das nach FeV fahren korrekt. Solltest du nach Jan/2013 nochmal einen Führerschein erworben haben und es wurde eine neue Chipkarte / Führerschein augestellt und da steht die Schlüsselzahl nicht din, solltest du dich dringend drum kümmern! Ist das noch eine Chipkarte die vor Jan/2013 ausgestellt wurde, steht es logischerweise nicht drin und muss es auch nicht. Sollte dein FS mal auslaufen dringlichst darauf achten das die Zahlen drin stehen.

    Jetzt stimmt deine Aussage.

  • Eben noch mit zwei Poizisten gesprochen. Aussage: Es wird nur nach dem Datum des Führerscheinerhalts geachtet (was auf deiner ChipKarte eingetragen ist) Die Nummern wuren anscheinend nicht immer dort eingetragen, würden daher auch keine große Rolle spielen. Wichtig ist nur das eingetragene Datum bei den Fahrzeugklassen. Danach wird gesehen.

  • Ach waren das Zeiten, als man mit 16 Jahren einfach eine Lizens zum Betrieb von Motorrädern auf öffentlichen Wegen erworden hatte und mit 18 Jahren war sie einfach unbegrenzt und vorher auf 150ccm Hubraum limitiert.

    Und diese Lizens (Fahrerlaubnis) der Klasse A war eine Erweiterung des "Mopedscheins" M und bedurfte nur noch ein paar Fahrstunden und einer Prüfungsfahrt, die Theorie wurde ja mit dem M-Schein schon erfolgreich geprüft.

    hier steht die Signatur 8-)

  • Grüße, um noch mal auf das eigentliche Thema zurückzukommen, ist mir der Rohzylinder RZT RevUP 90/100 ins Blickfeld gefallen. Ist der gut für eine Daily Bearbeitung mit gutem Anzug und stabiler Endgeschwindigkeit?

    Das kann ich nur bestätigen. Kannst dir ja mal das Video anschauen.


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