Moin, wenn ich an meinem Moped z.B. eine Scheibenbremse habe die nicht eingetragen ist und ein paar andere Teile die dem Polizisten auffallen. Dürfen die mein Moped dann einkassieren? Weil Leistungstechnisch ist noch nix gemacht. VG
Polizei Verdacht
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Dann hat es keine abe und somit kann der Betrieb versagt werden. Das würde z.B. auch meinen Anlasser am SR50 B4 betreffen. Die Veränderung einer bremsanlage dürfte wesentlich kritischer beäugt werden.
Leute, was machen wir hier eigentlich!?
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Wenn die einen begründen Verdacht haben das leistungsteigerten Veränderung gemacht wurden, ja.
Auf Grund eine nicht eingetragenen Scheibenbremse, können Sie die Fahrt an Ort und Stelle beenden und die Betriebserlaubnis entziehen.
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Jede Veränderung an der Bremsanlage. Dazu zählt auch Umbau auf Duplex, obwohl von Vorteil. Is halt so und auch nachvollziehbar. Kann ja nich jeder machen was er möchte.
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Dann hat es keine abe und somit kann der Betrieb versagt werden. Das würde z.B. auch meinen Anlasser am SR50 B4 betreffen.
Nö, den Fahrzeugtyp SR50 gab es je nach Ausstattung mit Anlasser.
Ach ist ein Anlasser kein sicherheitsrelevantes Bauteile, hat kein Einfluss auf Abgasverhalten und auch bewirk der keine Leistungssteigerung.
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Als Ergänzung der in meinen Augen vollkommen richtigen Ausführungen von ckich noch ein wenig Lektüre.
Zitat von §19 StVZODie Betriebserlaubnis erlischt, wenn:
Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“
https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-bet…0verschlechtern.
Bei Veränderungen an der Bremsanlage, die nicht von einem Sachverständigen Gutachter eingetragen wurden, handelt es sich um einen Verstoß gemäß 2.
Kenne da einen konkreten Fall aus meinem Umfeld, bei dem genau das der Grund für eine entsprechende Anzeige war.
Er durfte zwar noch die Heimfahrt antreten, aber der Spaß kam im Anschluss. Stichwort: A-Verstoß in der Probezeit.
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Nö, den Fahrzeugtyp SR50 gab es je nach Ausstattung mit Anlasser.
Ach ist ein Anlasser kein sicherheitsrelevantes Bauteile, hat kein Einfluss auf Abgasverhalten und auch bewirk der keine Leistungssteigerung.
Ja sicher. Meiner ist aber kein CE.
Spielt das keine Rolle?
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Ja sicher. Meiner ist aber kein CE.
Spielt das keine Rolle?
Müsstest es eintragen lassen mit dem Verweis auf selben Typs mit Anlasser. Und da es dies bereits original gab, wird eine Ablehnung der Eintragung unwahrscheinlich sein, aber nicht unmöglich.
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Warum sollte ein Anlasser abnahmepflichtig sein. Nach der Logik, müsste ja auch ein anderer Kickstarterhebel abgenommen werden...
Darum geht es hier aber garnicht.
An den TE: Eine SB-Anlage lässt immer den Verdacht aufkommen, dass die nicht ohne Grund (tuning) verbaut wurde. Lass sie einfach eintragen und gut ist. Für Stino reichen aber auch die Trommelbremsen, wenn sie vernünftig eingestellt sind. -
Eine originale SB sorgt auch ohne Eintragung bei der Rennleitung kaum für Unbehagen, wurde auch in deren Dokument so kommuniziert.
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Ja sicher. Meiner ist aber kein CE.
Spielt das keine Rolle?
Nein
Das kann man noch weiter ausdehnen,
es gibt/gab werksseitig einen Anlasser für die M500/700 Motorreihe und dieser Motor ist halt zufällig auch in der S51/KR51/1 verbaut............
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Moin, wenn ich an meinem Moped z.B. eine Scheibenbremse habe die nicht eingetragen ist und ein paar andere Teile die dem Polizisten auffallen. Dürfen die mein Moped dann einkassieren? Weil Leistungstechnisch ist noch nix gemacht. VG
Ja sie dürfen zur Gefahrenabwehr dein Fahrzeug sicherstellen. Mehr gibt es zu dem Thema auch nicht zu sagen!
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Glückwunsch wenn du in so einer Region wohnst, wo dies zum Daily Business gehört und sich die Polizei damit beschäftigen kann
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Einer meiner Kunden wurde mit abgelaufenem TÜV (1/2 Jahr ... ) angehalten.
Fazit:
Weiterfahrt untersagt, Auto huckepack nach hause..., nur als Beispiel, was geht.
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Einer meiner Kunden wurde mit abgelaufenem TÜV (1/2 Jahr ... ) angehalten.
Fazit:
Weiterfahrt untersagt, Auto huckepack nach hause..., nur als Beispiel, was geht.
Dann muss die Karre aber auch schon ordentliche Mängel aufweisen
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Nur ein Sprung in der Scheibe, was der ursprüngliche Anhaltegrund war.
Das Interessante - der Schelm wollte dann die Abschlepperei über den Schutzbrief abrechnen...
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Würde ich als unverhältnismäßig einstufen das Fahrzeug nur aufgrund des abgelaufenen TÜVs abzuschleppen. Da sollte mehr gewesen sein, denn die Regelstrafe dafür liegt im OWI-Bereich bei 60€ und 1 Punkt (HU zw. 4 und weniger als 8 Monate abgelaufen).
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Würde ich als unverhältnismäßig einstufen das Fahrzeug nur aufgrund des abgelaufenen TÜVs abzuschleppen. Da sollte mehr gewesen sein, denn die Regelstrafe dafür liegt im OWI-Bereich bei 60€ und 1 Punkt (HU zw. 4 und weniger als 8 Monate abgelaufen).
25 Eur BG gibt es da.
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25 Eur BG gibt es da.
Du hast vollkommen Recht! Ich hatte mich bei der Recherche verguggt und war bei LKW und Bussen gelandet. Danke für die Korrektur!
Bei der geringen Strafe wäre eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs noch absurder!
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