• Moin, wenn ich an meinem Moped z.B. eine Scheibenbremse habe die nicht eingetragen ist und ein paar andere Teile die dem Polizisten auffallen. Dürfen die mein Moped dann einkassieren? Weil Leistungstechnisch ist noch nix gemacht. VG

  • Wenn die einen begründen Verdacht haben das leistungsteigerten Veränderung gemacht wurden, ja.

    Auf Grund eine nicht eingetragenen Scheibenbremse, können Sie die Fahrt an Ort und Stelle beenden und die Betriebserlaubnis entziehen.

  • Dann hat es keine abe und somit kann der Betrieb versagt werden. Das würde z.B. auch meinen Anlasser am SR50 B4 betreffen.

    Nö, den Fahrzeugtyp SR50 gab es je nach Ausstattung mit Anlasser.

    Ach ist ein Anlasser kein sicherheitsrelevantes Bauteile, hat kein Einfluss auf Abgasverhalten und auch bewirk der keine Leistungssteigerung.

  • Als Ergänzung der in meinen Augen vollkommen richtigen Ausführungen von ckich noch ein wenig Lektüre.

    Zitat von §19 StVZO

    Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn:

    Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

    https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-bet…0verschlechtern.

    Bei Veränderungen an der Bremsanlage, die nicht von einem Sachverständigen Gutachter eingetragen wurden, handelt es sich um einen Verstoß gemäß 2.

    Kenne da einen konkreten Fall aus meinem Umfeld, bei dem genau das der Grund für eine entsprechende Anzeige war.

    Er durfte zwar noch die Heimfahrt antreten, aber der Spaß kam im Anschluss. Stichwort: A-Verstoß in der Probezeit.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Warum sollte ein Anlasser abnahmepflichtig sein. Nach der Logik, müsste ja auch ein anderer Kickstarterhebel abgenommen werden...

    Darum geht es hier aber garnicht.
    An den TE: Eine SB-Anlage lässt immer den Verdacht aufkommen, dass die nicht ohne Grund (tuning) verbaut wurde. Lass sie einfach eintragen und gut ist. Für Stino reichen aber auch die Trommelbremsen, wenn sie vernünftig eingestellt sind.

  • Moin, wenn ich an meinem Moped z.B. eine Scheibenbremse habe die nicht eingetragen ist und ein paar andere Teile die dem Polizisten auffallen. Dürfen die mein Moped dann einkassieren? Weil Leistungstechnisch ist noch nix gemacht. VG

    Ja sie dürfen zur Gefahrenabwehr dein Fahrzeug sicherstellen. Mehr gibt es zu dem Thema auch nicht zu sagen!

  • Würde ich als unverhältnismäßig einstufen das Fahrzeug nur aufgrund des abgelaufenen TÜVs abzuschleppen. Da sollte mehr gewesen sein, denn die Regelstrafe dafür liegt im OWI-Bereich bei 60€ und 1 Punkt (HU zw. 4 und weniger als 8 Monate abgelaufen).

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • 25 Eur BG gibt es da.

    Du hast vollkommen Recht! Ich hatte mich bei der Recherche verguggt und war bei LKW und Bussen gelandet. Danke für die Korrektur!

    Bei der geringen Strafe wäre eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs noch absurder!

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

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