Grüßt euch,
Ich hab jetzt die Nächsten Tage TÜV Termin um mir meinen AT85C eintragen zulassen vom Adlertech.
Leider ist halt das Ding ich hab nur eine Leistungsmessung vom meinen Moped und sonst nix über den Auspuff.
Denkt ihr der TÜV Prüfer nimmt mir den so ab?
Hatte schonmal mit meinem Onkel gequascht der ist Kfz Mechatroniker und macht auch so TÜV Sachen der meinte ist halt kein Problem ich darf nur nicht über die Leistung kommen die ich als Fahrzeugklasse hab.
Hab jetzt AM
LG
Tailor
Simson Tuning Reso Auspuff AT85C TÜV
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Nein - weil Leistungssteigerung und Geräuschmessung nicht bestehen wirst.
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Das kommt wie so vieles auf den Prüfer an. Macht jeder anders, hier zu fragen führt ins Leere
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Grüßt euch,
Ich hab jetzt die Nächsten Tage TÜV Termin um mir meinen AT85C eintragen zulassen vom Adlertech.
Leider ist halt das Ding ich hab nur eine Leistungsmessung vom meinen Moped und sonst nix über den Auspuff.
Denkt ihr der TÜV Prüfer nimmt mir den so ab?
Hatte schonmal mit meinem Onkel gequascht der ist Kfz Mechatroniker und macht auch so TÜV Sachen der meinte ist halt kein Problem ich darf nur nicht über die Leistung kommen die ich als Fahrzeugklasse hab.
Hab jetzt AM
LG
TailorAlso um paar Sachen klar zu stellen...
Es ist alles eintragbar. Vorausgesetzt es erfüllt die Anlagen die dein Moped in Sachen Geräuschentwicklung maximal haben darf, und zwar bei Fahrzeug die vor dem 8. November 1980 erstmals zugelassen worden sind, dürfen es 84dB(A) + 21dB(A) (weil es alt ist) + 5dB (Toleranz).
Wenn es danach zugelassen worden ist nur noch 80 dB(A) + 5dB(A) (Toleranz.) .
So und wenn du bereits eine genehmigte Leistungsmessung die genau dafür bestimmt ist vorliegen hast, musst du nicht mal mehr eine Leistungsmessung machen lassen und sparst noch´n paar Euro (Problem ist, der Prüfer kann es dennoch ablehnen und will nochmal eine Leistungsmessung machen, um sicher zu gehen, daß du ihn nicht bescheißt... nochmal 50€ bis 100€)
Allerdings wenn du die Geräuschmessung machen musst, kann der Preis zwischen 100€ und 300€ schwanken.
Und was hast du eigentlich für eine Leistung gemessen? Weil bist du dabei einen A1 oder A2 Führerschein zu machen, davon hängts ja auch ab was du am Ende fahren darfst.
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+ 21dB(A) (weil es alt ist)
Schwachsinn.
und Geräuschmessung nicht bestehen wirst.
warum soll der AT85C lauter sein als ein Serien Auspuff? Du kannst ihn mit Serien ESD und mit Engstelle im Endstück bestellen und das wird logischerweise am 50er auch so problemlos funktionieren. Selbst am 85er Sport geht das noch mit minimalsten einbußen. Wir haben den AT85C schon einige male gemessen und da gibts 0,0 Probleme mit dem Garäusch
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Schwachsinn.
Dann belies dich doch mal bei den dB Werten und Regeln und was man noch bekommt oder nicht... Ich habs nachgelesen... Überall stand diese Regelung... aber wahrscheinlich muss ich da erst noch den Paragraphen für raussuchen, wenn es wirklich so stimmt.
Was denkste weshalb viele Leute eine S50 verwenden um nen TÜV Moped zu fahren? (so ist es zumindest in meiner Gegend hier)
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Warum soll der AT85C lauter sein als ein Serien Auspuff? Du kannst ihn mit Serien ESD und mit Engstelle im Endstück bestellen und das wird logischerweise am 50er auch so problemlos funktionieren. Selbst am 85er Sport geht das noch mit minimalsten einbußen. Wir haben den AT85C schon einige male gemessen und da gibts 0,0 Probleme mit dem Garäusch
Das stimmt, mit einem Auspuff welcher den originalen ESD besitzt und der Einsatz kein Schweizer Käse ist, so wird der sicherlich die Werte einhalten... Selbst bei einer S51...
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Dann belies dich doch mal bei den dB Werten und Regeln und was man noch bekommt oder nicht...
Sagmal nimmst du irgendwelche vernebelnden Substanzen zu dir? Du hast mich doch nun schon permanent mit Fragen gelöchert zum Thema TÜV / Abnahmen und ich habe dir auch schon bestimmt 20x den Hinweis gegeben das du doch einfach mal aufmerksam den Beitrag auf unserer Internet Seite lesen sollst: https://www.motorenservicemaul.de/tuev
Hier findest du unter dem Unterpunkt: Geräuschemssionswerte (Fahrgeräusch) folgende Info:
ZitatFür Fahrzeuge mit einem Hubraum von ≥80cm³ sind folgende Fahrgeräuschwerte einzuhalten:
bis 01.10.1983 ≤ 84 dB(A)
ab 01.10.1983 ≤ 80 dB(A)
Für Fahrzeuge <80cm
bis 01.10.1983 ≤ 84dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)
Quelle §49 StVZO mit Verweis auf die 97/24/EG Kap. 9
Weil eben 84 db(a) und nicht nur 80 db(a) möglich sind wird gern die S50 genommen.
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Das nicht, aber war das nicht das Problem da mit der Messmetode die ja zuvor in Phon war. Mithilfe dieser wurden ja vor 1966 gemessen, und dann waren bis 1980 die dB Regelungen noch nicht allgemein angepasst, wodurch man Fahrzeuge bis 1980 noch 21dB zurechnen muss, weil man nicht nochmal Gesetze für gemacht hat bis welchem Baujahr man die und die dB Werte einhalten muss...
Ich dachte halt auch immer diese Werte von 84dB bei einem Fahrzeug vor November 1980 und 80dB danach... Bei einem Fahrzeug ÜBER 80ccm.
Ansonsten hatte diese Quelle und andere Foren Quatsch erzählt und das gibt's ned so wirklich...
Weil ihr habt das ja bestimmt aus dem Gesetztestext ausgearbeitet
Quelle:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%c3%a4uschgrenzwerte-bei-motorr%c3%a4dern
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So hat das mein prüfer auch gesagt!
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So hat das mein prüfer auch gesagt!
Wegen diesen Messmethoden und Phon und diesen 21dB(A) extra?
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Schwachsinn.
warum soll der AT85C lauter sein als ein Serien Auspuff? Du kannst ihn mit Serien ESD und mit Engstelle im Endstück bestellen und das wird logischerweise am 50er auch so problemlos funktionieren. Selbst am 85er Sport geht das noch mit minimalsten einbußen. Wir haben den AT85C schon einige male gemessen und da gibts 0,0 Probleme mit dem Garäusch
ich bin vom Zustand ausgegangen , so wie er normal ausgeliefert wird.
Das mit Sonderwünschen irgendwas möglich ist , kann ich nichts zu sagen.
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Du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander, man liest ja auch immer nur was man lesen will
Ich erkläre es dir mal anhand deiner Quelle: Wenn du eine Honda hast von 1979 mit einer Serienauspuffanlage und diese hat 80 db(a) im Schein stehen, müssen aufgrund der damaligen Messmethode bei Erteilung der BE, die 21 db(A) hinzugerechnet werden soweit korrekt.
Du willst aber heute und jetzt im Jahre 2024 einen geänderten Auspuff an deinem Fahrzeug abnehmen und legalisieren lassen. Um das möglich zu machen muss der Auspuff aktuell geltendem Recht entsprechen, welches ich dir oben mit Quelle der StVZO zitiert habe. Hier wird (muss) mit aktueller Messtechnik geprüft werden ob das Fahrgeräusch <84db(a) (bspw. 83cm³ , S50 Bj. 1976) einhält. Natürlich +/- Tolleranz glaube 3 oder 5 db(A) aber da müsste ich jetzt selbst nochmal expliziet schauen.
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ich bin vom Zustand ausgegangen , so wie er normal ausgeliefert wird.
Das mit Sonderwünschen irgendwas möglich ist , kann ich nichts zu sagen.
Der Auspuff wird mit Serien ESD und mit Engstelle geliefert alles andere ich Zitiere mal die Artikelbeschreibung:
Zitat von AdlerTechInfo:
Bei sportlicher Zylindercharakteristik (Auslasssteuerzeit >180°) in Verbindung mit Hubräumen >85ccm empfehlen wir unseren Doppelrohr-Dämpfungseinsatz.
Ab 188° Auslasssteuerzeit und generell ab 110ccm sollte die Engstelle aufgeweitet werden. Die Dienstleistung (Engstelle aufweiten) kann in diesem Fall dazu bestellt werden.
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Wegen diesen Messmethoden und Phon und diesen 21dB(A) extra?
Nein, was Tommy vor dir geschrieben hat
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Du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander, man liest ja auch immer nur was man lesen will
Ich erkläre es dir mal anhand deiner Quelle: Wenn du eine Honda hast von 1979 mit einer Serienauspuffanlage und diese hat 80 db(a) im Schein stehen, müssen aufgrund der damaligen Messmethode bei Erteilung der BE, die 21 db(A) hinzugerechnet werden soweit korrekt.
Du willst aber heute und jetzt im Jahre 2024 einen geänderten Auspuff an deinem Fahrzeug abnehmen und legalisieren lassen. Um das möglich zu machen muss der Auspuff aktuell geltendem Recht entsprechen, welches ich dir oben mit Quelle der StVZO zitiert habe. Hier wird (muss) mit aktueller Messtechnik geprüft werden ob das Fahrgeräusch <84db(a) (bspw. 83cm³ , S50 Bj. 1976) einhält. Natürlich +/- Tolleranz glaube 3 oder 5 db(A) aber da müsste ich jetzt selbst nochmal expliziet schauen.
Also gilt es nicht nach der Erstzulassung des Fahrzeuges? Weil sonst könnte man ja auch keine Auspuffe Marke Eigenbau anbauen, oder ist das wieder was anderes?
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Wenn dein Fahrzeug vor dem 01.04.1994 in den Verkehr genommen wurde kannst du eine Eigenbau Auspuffanlage montieren solange diese, für das jeweilige Bj., aktuell gültigen Geräuschgrenzwerte einhält.
Diese sind:
Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von ≥80cm³
bis 01.10.1983 ≤ 84 dB(A)
ab 01.10.1983 ≤ 80 dB(A)
Für Fahrzeuge <80cm³
bis 01.10.1983 ≤ 84dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)
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Bedeutet das das Mann mit einer aufgeweiteten Engstelle schon über die 80DB + Toleranz kommt und so nicht mehr TÜV fähig ist?
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Nein - weil Leistungssteigerung und Geräuschmessung nicht bestehen wirst.
Hab einen ZT-Reso 2019 durch Geräuschmessung eingetragen mit Serien ESD kein Problem sogar am 85er.
Leistungssteigerung ist eher der Knackpunkt, wobei Adler selbst schreibt bei Stino 50 keine Leistungssteigerung zu erwarten
und ich meine der AM-Führerschein geht bis 5,5ps oder so. Wäre also noch Luft.
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Hab einen ZT-Reso 2019 durch Geräuschmessung eingetragen mit Serien ESD kein Problem sogar am 85er.
wurde hier eine Fahrgeräuschmessung oder eine Standgeräuschmessung gemacht? Könntest du mir ggf eine Kopie des Berichtes zukommen lassen, bleibt intern unter verschluss. Will mir nur mal ansehen wie und was gemessen wurde.
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