Hallo zusammen, ich habe damals einen s51 Kabelbaum mit Blinker, Hupe... eingebaut, also alles was dazugehört - nun möchte ich keine Blinker mehr haben, dementsprechend möchte ich die Kabel für die Blinker, Blinkerkontrollleuchte, Blinkgeber... entfernen und auch auf S50 Amatur umbauen = nur mit Auf/Abblendlicht und Hupentaster. Nun zu meiner Frage -> Ich habe von den Zusammenhängen zwischen Blinkgeber, Regler und Zündschloss keine Ahnung und ich möchte euch fragen, ob man die Kabel vom Blinkgeber einfach abziehen kann, dass schwarz graue kommt ja eh weg und das schwarze sowie das Braune Kabel kann ich ja isolieren oder ?
S50 Vape ohne Blinker
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Aber du weist schon das dein Moped wenn das nicht eine S50N ist, dann nicht mehr seiner BE entspricht ?
Weil es gerade zum Thema passt
16-Jährige auf Simson ohne Blinker umgefahrenDie Jugendliche zeigte laut Polizei mit ihrem Arm an, dass sie abbiegen wollte. Das konnte ein Autofahrer in der Dunkelheit nicht sehen.www.nordkurier.de -
ckich Das Moped ist eh schon Leistungsgesteigert also Betriebserlaubnis ist eh schon erloschen
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Wenn du die Blinker komplett weg machst ist es gut. Nur dürfen sie nicht dran sein ohne zu funktionieren. Wobei ich das nicht versteh warum man die weg machen will. Ich finde es sicherer mit Blinker. Aber jeder wie er will.
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Aber jeder wie er will.
Nee, in Deutschland hat sich jeder an die Gesetze und Vorschriften zu halten
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Stimmt. Aber dann zeig mal deine Papiere. Bei meiner steht nirgends was von blinkern drin. Also geh ich davon aus dass ich auch keine bräuchte . Aber ich lass mich gerne Aufklären 🤪
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Deine Papiere, wie auch meine, sind nur ein Auszug aus der eigentlichen Betriebserlaubnis KTA-Nr. xx , die Aktenordner füllt.
Da steht sogar darauf das es ein Auszugi ist wenn nicht noch ein Regestrierscheini ist
Das die N, die einzige S50 Variante ist, die ohne Blinker eine BE bekommen hat, dürfte ja bekannt sein.
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Okay. Und was ist das hier? Dann ist das ja nicht richtig oder?
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Jetzt kommst mit einen zweiten paar Schuhe..
Ja der Gesetzgeber scheibt Blinker nicht zwingend vor beim Kleinkraftrad.
Daher kann ein Kleinkraftrad auch ohne Blinker eine BE erlangen was beim Motorrad nicht geht.
Wenn nun ein Kleinkraftrad eine BE mit Blinker erlangt hat, müssen die dran sein, sonst entspricht es ja nicht seiner BE.
Und das ein Fahrzeug seine BE entsprechend muss, schreibt der Gesetzgeber vor.
Das technische Veränderungen genommen und eingetragen werden sollte bekannt sein.
Der Gesetzgeber schreibt erst ab Baujahr/EZ 1988 ein Bremslicht zwingend vor, davor nicht.
Deswegen können aber nicht alle, die Zweirad haben mit Bj/EZ vor 1988, einfach das Bremslicht anbauen.
Diie eins ab Werk dran haben, haben ja eine BE mit Bremslicht erlangt.......
Haste mal den verlinkt Artikel gelesen ?.
Wird wohl darauf hinaus laufen das das Mädel noch ein Teilschuld hat wenn ihr S50 keine N ist.
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Ah ja. Und wieder was gelernt. Vielen Dank für die Erklärung. 👍🏻
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ich finds schön wie ihr diskutiert, aber ich wollt nur wissen ob ich die Kabel vom Blinkgeber abziehen kann ohne das es irgendwo einen Kurzschluss gibt, ob es legal ist oder nicht ist mir vollkommen egal
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Abziehen und Isolierband rum.
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