• Hallo zusammen, ich habe damals einen s51 Kabelbaum mit Blinker, Hupe... eingebaut, also alles was dazugehört - nun möchte ich keine Blinker mehr haben, dementsprechend möchte ich die Kabel für die Blinker, Blinkerkontrollleuchte, Blinkgeber... entfernen und auch auf S50 Amatur umbauen = nur mit Auf/Abblendlicht und Hupentaster. Nun zu meiner Frage -> Ich habe von den Zusammenhängen zwischen Blinkgeber, Regler und Zündschloss keine Ahnung und ich möchte euch fragen, ob man die Kabel vom Blinkgeber einfach abziehen kann, dass schwarz graue kommt ja eh weg und das schwarze sowie das Braune Kabel kann ich ja isolieren oder ?

  • Wenn du die Blinker komplett weg machst ist es gut. Nur dürfen sie nicht dran sein ohne zu funktionieren. Wobei ich das nicht versteh warum man die weg machen will. Ich finde es sicherer mit Blinker. Aber jeder wie er will.

  • Deine Papiere, wie auch meine, sind nur ein Auszug aus der eigentlichen Betriebserlaubnis KTA-Nr. xx , die Aktenordner füllt.

    Da steht sogar darauf das es ein Auszugi ist wenn nicht noch ein Regestrierscheini ist

    Das die N, die einzige S50 Variante ist, die ohne Blinker eine BE bekommen hat, dürfte ja bekannt sein.

  • Jetzt kommst mit einen zweiten paar Schuhe..

    Ja der Gesetzgeber scheibt Blinker nicht zwingend vor beim Kleinkraftrad.

    Daher kann ein Kleinkraftrad auch ohne Blinker eine BE erlangen was beim Motorrad nicht geht.

    Wenn nun ein Kleinkraftrad eine BE mit Blinker erlangt hat, müssen die dran sein, sonst entspricht es ja nicht seiner BE.

    Und das ein Fahrzeug seine BE entsprechend muss, schreibt der Gesetzgeber vor.

    Das technische Veränderungen genommen und eingetragen werden sollte bekannt sein.

    Der Gesetzgeber schreibt erst ab Baujahr/EZ 1988 ein Bremslicht zwingend vor, davor nicht.

    Deswegen können aber nicht alle, die Zweirad haben mit Bj/EZ vor 1988, einfach das Bremslicht anbauen.

    Diie eins ab Werk dran haben, haben ja eine BE mit Bremslicht erlangt.......

    Haste mal den verlinkt Artikel gelesen ?.

    Wird wohl darauf hinaus laufen das das Mädel noch ein Teilschuld hat wenn ihr S50 keine N ist.

  • ich finds schön wie ihr diskutiert, aber ich wollt nur wissen ob ich die Kabel vom Blinkgeber abziehen kann ohne das es irgendwo einen Kurzschluss gibt, ob es legal ist oder nicht ist mir vollkommen egal

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