Sag mal, hast du Verdünnung gesoffen.. 🤨
MTX 130 Setup und viele Fragen...
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kann sein. der sterni hantiert viel mit verdünnung.
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Oder zuviel „sterni“ gesoffen😂
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Hey, nix schlechtes über das gute Sternburg.
Die Lurke kann man(n) sich schöne hintern Zylinder quackern.
🍻
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Sag mal, hast du Verdünnung gesoffen.. 🤨
Nicht schlimm, wenn man Sprichwörter nicht kennt. Da muss man, auch in dem Alter, nicht gleich pampig Reagieren.
''Zieh dir keine Hose an die dir nicht passt'' heißt soviel wie ''Dann fühl dich nicht angesprochen''.
''Wirst alt wie ne Kuh, lernst immernoch dazu''
Darauf nen Franziskaner Spaten!
Wenn ich mit den Nordösterreicher auch sonst nicht sympathisiere, aber Bier können se!
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Gut, dann habe ich etwas dazu gelernt 😉. Hier in Süddeutschland, zumindest in meiner Ecke wird's anders verwendet 🫡.
Aber zurück zum Thema. Ab wann sind denn die ZT MTX Teile lieferbar, weiß da jemand mehr?
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Ich weiß nur, dass das Gehäuse Ende Januar kommen soll.
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Wenn sein CNC Gehäuse so viel besser wäre als ein gutes Guss Gehäuse würden alle Motorradhersteller ja schon lange alles falsch machen 😌.
So hatte er es ja angedeutet 😆
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Hallo,
Kein CNC-Teil ist generell besser als ein Gussteil, aber in der Klein- und Kleinstserie halt um Welten billiger zu produzieren weil keine Werkzeuge gebraucht werden. Geht es um Stückzahlen sieht das mit dem Gussteil natürlich wieder anders aus, bei einer gewissen Stückzahl kippt der Preisvorteil. Beides kann gut oder schlecht konstruiert sein, darüber sagt die Herstellungsweise erstmal nichts aus.
MFg RZT
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Kurze Frage: Was ist aus dem 130er des Threaderstellers geworden?
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Das wäre mir neu, dass eine Simson mit 15PS als normales KR gilt.
Hier ein Auszug der Definition:
"Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. "
Beim Führerschein ist das eine andere Sache. Eine Simson mit 15PS kann nicht mehr mit A1 gefahren werden da hier die Regel mit den genannten 0,1kW/kg gilt.
....wenn der Führerschein ab 2013 ausgestellt wurde...
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Die gilt trotzdem als Leichtkraftrad. Nur, daß du das mit dem "neuen" Führerschein nicht fahren darfst.
Eine Fahrzeugeinstufung ändert sich nicht mit dem Führerschein...
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Nichts anderes wurde hier auch behauptet
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