Scheibenbremse hinten RPT 220mm

  • Seit diesem Jahr haben alle Prüforganisationen die gleichen Kompetenzen und man muß für eine technische Änderung nicht zwingend zum TÜV oder zur DEKRA. Welche Leistungen die jeweiligen Prüforganisationen anbieten ist wieder eine andere Sache.

    Man muß einen Sachverständigen finden welcher Zweirad Enthusiast ist und überzeugt von seinem Sachverstand ist und sich nicht als staatlicher Hilfspolizist sieht. Motorradwerkstätten die sich auf Umbauten spezialisiert haben arbeiten mit solchen Leuten zusammen.

    Sojemanden suche ich... ich meine auch wenn es absolut schwachsinnig ist, will ich es beim Ori 50er eintragen lassen... ist mein Fame Moped wo schon Scheibe und Kastenschwinge von ZT drin sind, 5 Gang eintragen sind i.V.m. 13er Ritzel, Felgen usw...

    Es soll nun mal etwas außergewöhnliches werden, daher bin ich eben auf der Suche nach so einer Person die mir das nur für den 50er einträgt...

  • So meine Freunde... Oder auch nicht...

    Hab jemanden gefunden der mir das eintragen würde...

    Daher sonst nur mal so nh rein profilaktische Frage:

    Würde man mehr bekommen wenn dieser Umbau komplett eintragen ist? Weil selten ist es ja schon, und unsicherer wirds dadurch ja eigentlich auch nicht🤷🏼

    Was meint ihr sonst so dazu, wenns nun eingetragen ist... Abgesehen von der Nutzlosigkeit bis 90ccm...

  • Du bekommst nur soviel wie dir jemand zahlt! Obs jetz gut oder schlecht ist kann keiner sagen. Die meisten sind orginalfaschisten, die würden dafür eher weniger zahlen.

    Aber mal ehrlich was soll die frage? Das machst doch für dich oder doch nur als verkaufsbude?

  • In erster Linie für mich, dann auch noch um sagen zu können "ich habs eingetragen bekommen" und wie du sagtest am Ende irgendwo als kleine Wertanlage... Da man ja dann immer nh TÜV Simme drauß machen könnte, oder?

  • Die maximale wirksame Bremskraft ist von der Gewichtskraft abhängig und die nimmt während des Bremsvorgangs am Hinterrad ab(dynamische Radlastverschiebung). Deswegen gibt es an der Hinterradbremse auch keinen Handlungsbedarf.

    Fb=u*Fg

    Fb Bremskraft

    u Reibungskoefizient

    Fg Gewichtskraft

    Die übertragbaren Bremskräfte am Hinterrad sind im Vergleich zum Vorderrad nur sehr gering.

  • Ob du da immernoch ne tüv simme draus machen kannst kann dir nur der prüfer sagen. Selbst wenn es jetz eingetragen ist muss das nicht heißen das der nächste prüfer sich soweit ausm fenster lehnt und dir eine 21er abnahme damit macht.

  • Ob du da immernoch ne tüv simme draus machen kannst kann dir nur der prüfer sagen. Selbst wenn es jetz eingetragen ist muss das nicht heißen das der nächste prüfer sich soweit ausm fenster lehnt und dir eine 21er abnahme damit macht.

    Da brauch er nur bei er erstbesten Verkehrskontrolle an den richtigen kommen.

    Dann wird die Karre neu begutachten und dann war es das mit er Abnahme.

    wobei selbst Scheibe vorne wird als ori angesehen da die S53 es ja noch zu den letzten DDR Zeiten besaß

    Stimmt aber nicht das S53 Scheibenbremse bei einer S50/51 als original angesehen wird.

    Die Scheibenbremse ist für eine S50/51 eine Typenfremde und daher muss die auch abgenommen und eingetragen werden.

    Und als die S53 in Serie ging war die DDR bereits Geschichte.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (28. November 2023 um 06:40)

  • Da brauch er nur bei er erstbesten Verkehrskontrolle an den richtigen kommen.

    Dann wird die Karre neu begutachten und dann war es das mit er Abnahme.

    Stimmt aber nicht das S53 Scheibenbremse bei einer S50/51 als original angesehen wird.

    Die Scheibenbremse ist für eine S50/51 eine Typenfremde und daher muss die auch abgenommen und eingetragen werden.

    Und als die S53 in Serie ging war die DDR bereits Geschichte.

    Naja, ne ganz... Die S53 gab's ab 1990... Weiß nicht ob da bereits paar einzelne Mopeds mit Scheibenbremse vorne rausgegangen sind... Der Vertrag mit den 60 km/h gilt wie bekannt für Fahrzeuge die bis 28.02.1992 auf DDR Boden zugelassen wurden...

  • Ansonsten geb ich dir Recht das es bei nh S51 typenfremd ist und ebenso eingetragen muss... Bei nh S53 siehts bestimmt wieder anders aus... Kenn da aber die genauen rechtlichen Bedingungen und Stände nicht...

  • Da brauch er nur bei er erstbesten Verkehrskontrolle an den richtigen kommen.

    Dann wird die Karre neu begutachten und dann war es das mit er Abnahme.

    Muss zwar hier überall Recht geben, da bei uns hier in Sachsen die Polizisten viel suchen und dir irgendwas ankreiden was vorne und hinten nicht stimmt, aber naja gut... Sobald sie sehen das es eingetragen ist, wurde da in den bekannten Fällen abgelassen... Kenne jetzt keinen bei dem der Umbau bspw. von Ronge für vorne angezweifelt wurde da die Marke ja sowieso schon lange bekannt ist und eingetragen ist aufn ersten Stich erstmal eingetragen... weil der ders eingetragen hat ist ja ein a.a.S. etc.

    Zudem gebe ich zu bedenken das ichs erstmal bei 50ccm original machen werde... glaube kaum das da ein großes Geschrei drum wird... eher wenn ich TÜV fahren würde würd ich mal stark annehmen...

    Aber will jetzt nix prophezeien o. Ä., daher einfach erstmal fahren und genießen... (sobald dann nächstes Jahr alles fertig ist)

  • Naja, ne ganz... Die S53 gab's ab 1990... Weiß nicht ob da bereits paar einzelne Mopeds mit Scheibenbremse vorne rausgegangen sind... Der Vertrag mit den 60 km/h gilt wie bekannt für Fahrzeuge die bis 28.02.1992 auf DDR Boden zugelassen wurden...

    Und schon gabs die DDR bis Ende Februar 92.

    Logisch.

    Da brauchts echt keine Pisastudie mehr um die Missstände in unserer Bildungspolitik aufzuzeigen. :wallknocking:

  • Naja, ne ganz... Die S53 gab's ab 1990... Weiß nicht ob da bereits paar einzelne Mopeds mit Scheibenbremse vorne rausgegangen sind... Der Vertrag mit den 60 km/h gilt wie bekannt für Fahrzeuge die bis 28.02.1992 auf DDR Boden zugelassen wurden...

    Die Wende war 1989 und der Einigungsvertrag ist 1990 in Kraft getreten.

    Die auf dem Boden der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde. heiß es da.

    Nur denen durfte eine 60km/h BE als KKR nach DDR Recht noch ausgestellt werden, alles was in den gebrauchten Länder eventuell verkauft wurde, denen nicht.

    Dieser Kompromiss ist beschlossen worden, damit die Simsons, die auf Halde standen noch so abzuverkaufen zu können, die S51 ist ja 1990 noch vom Band gelaufen.

    Alle die dann vom Hersteller "Simson Fahrzeug GmbH" kamen, hatten dann alle eine BE nach BRD Recht mit 50km/h, weil der neue Hersteller die "Simson Fahrzeug GmbH"

    ua. für alle Modelle eine neue BEs beim KBA erlangen musste.

    Im Jahr 1990 gab es ja dann kein VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk..... mehr, sondern die "Simson Fahrzeug GmbH" und ab 1991 die "Suhler Fahrzeugwerk GmbH" usw.

    Muss zwar hier überall Recht geben, da bei uns hier in Sachsen die Polizisten viel suchen und dir irgendwas ankreiden was vorne und hinten nicht stimmt, aber naja gut... Sobald sie sehen das es eingetragen ist, wurde da in den bekannten Fällen abgelassen... Kenne jetzt keinen bei dem der Umbau bspw. von Ronge für vorne angezweifelt wurde da die Marke ja sowieso schon lange bekannt ist und eingetragen ist aufn ersten Stich erstmal eingetragen... weil der ders eingetragen hat ist ja ein a.a.S. etc.

    Zudem gebe ich zu bedenken das ichs erstmal bei 50ccm original machen werde... glaube kaum das da ein großes Geschrei drum wird... eher wenn ich TÜV fahren würde würd ich mal stark annehmen...

    Aber will jetzt nix prophezeien o. Ä., daher einfach erstmal fahren und genießen... (sobald dann nächstes Jahr alles fertig ist)

    Bekannten von mir den haben sie mit seinen Mustang als Poser herausgefischt weil er auf der Suche nach einer Adresse in einer fremden Stadt, die Straße 2x rauf und runter gefahren ist.

    Resultat bei der Kontrolle, denen war die Auspuffanlage zu laut, trotz das die ein Zulassung hat wurde das Auto sichergestellt und abgeschleppt und er durfte mit dem Zug heimfahren.

    Raus gekommen ist das alles rechtes ist weil die Auspuffanlage eine offizielles europäisch Teile-Gutachten hat und keine Manipulation gefunden wurde.

    Was meinst was da raus gekommen wäre wenn Prüfer da ohne ein Teile-Gutachten irgend eine Auspuffanlage eingetragen Auspuffanlage vor gefunden hätte......

    Bei Alufelgen kenne ich da auch jemanden, der ist vom Pontius bis Pilatus gelaufen bis er einen Prüfer gefundenen hat der ihn die eingetragen hat.

    Bei einer nächtlichen Kontrolle war der Herr von der Rennleitung der Meinung das da nicht alles rechtens ist an dem Auto, ging da nicht speziell um die Felgen,

    Resultat Prüfstelle stellte fest die Rad/Reifen Kombination sind so nicht Zulässig für das Fahrzeug, die Eintragung wurde für null und nichtig erklärt.


    Einmal editiert, zuletzt von ckich (28. November 2023 um 11:33)

  • Scheibenbremse hinten ist nur show

    Trommelbremse hinten reicht

    Wozu ewig hin und her diskutieren. Lass deine Bremse hinten nun eintragen und fertig.

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