Umbau einer Vape mit AC/DC - Mix zu einer Gleichstromanlage 100W

  • Ich meine auch nicht, dass das Fahrlicht auf 1 gehen soll, manche wollen das als Tagfahrlicht, das will ich aber nicht. Soll schon auf 2 bleiben.

    Zum Thema Standlicht notwendig oder nicht - es geht mir nicht um Meinungen, sondern um gesetzliche Vorgaben. Habe mittlerweile herausgefunden, dass Zweiräder erst ab EU-Zulassung (ab 2002) ein Standlicht haben müssen. Da die Simme aber noch vom KTA seine Betriebszulassung bekommen hat - also rein deutsch und vor 2002 - ist ein Standlicht nicht notwendig. Ich kann also meine Angstquäke (Alarm) auf Standlicht lassen.

    Also Zündung 1, Licht 2 und Standlicht auf 3 bleibt, wie es ist, nur die Kabelei will ich optimieren. Und wer bei Lichtausfall im Dunkeln nur mit Standlichtbirne fahren will, muss eine gehörige Portion Mut mitbringen, ich würde das nicht machen. Licht ist nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden.

    ... wenn keiner zweifelt, entwickelt sich nichts weiter!

    Einmal editiert, zuletzt von mpabsw (8. Dezember 2024 um 00:00)

  • Ja kann doch jeder machen, wie er es für richtig hältst, mein Shice ist doch nicht Pflicht! Deine zitierten Pläne sind gut, keine Frage, ich finde es eben nur gut, wenn meine Tochter sogar herausfinden kann, wo das Hupenkabel hinkommt, weil sie es bildhaft sieht. Der Mechatroniker braucht meinen Kram sicher nicht, ich selbst stecke mittlerweile auch schon die Kabel fast ohne Plan, ich bin aber kein Maßstab.

    ... wenn keiner zweifelt, entwickelt sich nichts weiter!

  • Bei defektem Hauptleuchtmittel komplett ohne Licht fahren wollen aber tagsüber dafür mit Rücklicht. Absolut Sinnfrei und eine Energieverschwendung noch dazu.

    Da war die DDR Elektrik schon weiter entwickelt, die hat zusätzlich die Spannung bei Tagfahrlicht abgesenkt, um die Standzeit zu erhöhen.

  • Bei defektem Hauptleuchtmittel komplett ohne Licht fahren wollen aber tagsüber dafür mit Rücklicht. Absolut Sinnfrei und eine Energieverschwendung noch dazu.

    Findest du in diesem Absatz selber den Fehler?

    Man sollte vor jeder Fahrt die Beleuchtung prüfen, wer redet also von ohne Licht fahren wollen? Noch dazu gibt es da ja noch die reserve, Fernlicht genannt. Und sobald man zuhause ist tauscht man die glühbirne. Dein Problem verstehe ich absolut nicht!

  • Deine Argumentation ist nicht praxisbezogen. Beleuchtung vor Fahrtantritt prüfen ist Theorie, macht eh Keiner, außerdem tritt der Defekt seltenste bei Fahrtantritt auf, sondern im Betrieb, denn im ausgeschalteten Zustand geht seltenst ein Leuchtmittel kaputt.

    Fahren mit Fernlicht blendet den Gegenverkehr, ist eine Verkehrsgefährdung und wird mit 20-35Euro geahndet. Weiterhin wird man bei einer ausreichenden Straßenbeleuchtung den Defekt selber nicht bemerken, dann ist ein Standlicht der letzten Rettungsanker, um auf sich aufmerksam zu machen. Der Slogan heißt (Sehen und gesehen werden).

    Wie die Geschichte verläuft, wenn man als Zweiradfahrer übersehen wird, ist schnell erzählt. Wer auf dieses Feature freiwillig verzichtet, nur weil eine Regelung ihn davon entbindet, kann man nur Hals und Beinbruch wünschen, dass er es noch rechtzeitig bis nach Hause schafft um sein Leuchtobst zu tauschen. Früher hat man einen Leuchtmittelsatz immer mitgeführt, heute ist das Ablaufdatum eines Pflasters wichtiger.

  • Ja kann doch jeder machen, wie er es für richtig hältst, mein Shice ist doch nicht Pflicht!

    Warum so angepisst ? Aber gut wenn anderer Umsetzungsansatz Erfahrungsaustausch nicht gewünscht ist...........

    Bei defektem Hauptleuchtmittel komplett ohne Licht fahren wollen aber tagsüber dafür mit Rücklicht.

    Von wollen ist keine rede, und was macht du wenn dir die Glühlampe von Rücklicht oder Scheinwerfer wären der Fahrt speziell im dunklen ausfällt ?

    Da ist es nun Wurst ob eine U-/E-Zündung, PVL oder MZA- oder Powerdynamo, da ist bei allen dunkel und mit 4W in Scheinweinwerfer siehst auch nichts.

    Nur mal so nebenbei, zu DDR- Zeiten war ein Birnenkasten Pflicht.........

    Da war die DDR Elektrik schon weiter entwickelt, die hat zusätzlich die Spannung bei Tagfahrlicht abgesenkt, um die Standzeit zu erhöhen.

    Frag dich mal warum man Hauptsächlich die Standzeit erhöhen wollte und es war ja nicht so das alle die Tragfahrlichtfunktion hatten.

  • flymo wenn man die praktischen Pflichten eines Fahrzeugführer als Theorie abtut, dann ist das eines jeden seine eigene Einstellung.

    Und ich bin mir ziemlich sicher das dir niemand ein Bußgeld ausdrückt wenn du wegen defekten Abblendlicht (wenn es gerade kaputt gegangen ist) stattdessen mit Fernlicht fährst.


    Dann noch eine Frage an dich, auf einer so gut beleuchteten Straße das man selber nicht bemerkt das das Abblendlicht defekt ist, meinst du nicht das einen andere Verkehrsteilnehmer da sehen könnten? Also wenn ich z.b. in der Stadt fahre, dann sehe ich mein Abblendlicht immer noch, mit originaler 12v/35w Anlage.

  • Es geht in erster Linie darum, gesehen zu werden. Bei einem Fahrrad sind 3W auch ausreichend um der Gesetzgebung Genüge zu tun. 40lm sind größer als 0lm, daher erübrigt sich jegliche weitre Diskussion über die Sinnhaftigkeit.

    Wenn ein Leuchtmittel defekt ist, dann wird es getauscht. Kann den Sinn in der Frage nicht erkennen. Wer ganz schlau ist tauscht die relevanten Leuchtmittel bereits vor einem etwaigen Ausfall. Die zu erwarteten Standzeiten (3-63%) liegen bei 150-300h aufwärts, was einer Fahrstrecke von ca. 5-10Tkm entspricht.

    Das Ersatzleuchtmittel in der Zone mitzuführen waren wurde doch bereits beleuchtet.

    Die Spannung wurde herabgesetzt, um den Verschleiß im Leuchtmittel zu reduzieren.


    Grandpa deine Frage kannst du dir selber beantworten. Das Tageslicht hat eine Beleuchtungsstärke von 32.000-100.000Lux, dabei gilt eine Pflicht für Tagfahrlicht, eine Straßenbeleuchtung hat eine Beleuchtungsstärke von min. 10Lux also ca. 10.000mal weniger. Wer soll jetzt wen noch sehen, wenn das tagsüber schon nicht klappt?

  • Es geht in erster Linie darum, gesehen zu werden.

    Da sieht schlecht aus wenn das Rücklicht ausfällt und das bekommst wären der Fahrt nicht mal mit im Gegensatz wenn die Abblendlicht ausfällt.

    Fällt das Abblendlicht aus siehste das und kannst emtsprechen reagieren.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (8. Dezember 2024 um 13:08)

  • Ein Reflektor auf den erstmal Licht fallen muss, damit da Licht reflektiert wird .

    Ein Refletor, auf den erstmal Licht fallen muss damit überhaupt Licht reflektiert wird.........

    Scheinwerfer kann man reagiere und Aufblenden , das den Gegenverkehr damit blendetes, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, mit Standlicht rum fahren ist genau nicht erlaubt.

    Ich weiß nicht wo dein Problem eigentlich ist, ich hatte nicht gesagt das kein Standlicht im Scheinwerfer leuchten darf, ich hatte nur den TE darauf hin gewiesen das bei den Schaltplan nicht leuchtet in Stellung 1 und 2.

  • Bekanntlich sind die anderen Verkehrsteilnehmer auch mit Licht unterwegs, daher sollte es mit dem Licht für den Reflektor keine Probleme geben.

    Standlicht im Kombination mit dem Hauptlicht ist doch gesetzlich vorgeschrieben, was soll daran verboten sein? Wenn das Hauptleuchtmittel technisch bedingt ausfällt ist es ebenso aber das Fernlicht darf man daher trotzdem nicht als Ersatz verwenden, wüsste auch nicht woraus sich diese Regelung ableiten lassen soll.

  • Bekanntlich sind die anderen Verkehrsteilnehmer auch mit Licht unterwegs, daher sollte es mit dem Licht für den Reflektor keine Probleme geben.

    Sorry, man merkt wie oft du im dunklen unterwegs bist......

    Sonst würdest du wissen wie spät man im Abblendlicht, zb. ein Radfahrer ohne Licht aber mit Rückstrahler unterwegs ist, sieht.

    Standlicht im Kombination mit dem Hauptlicht ist doch gesetzlich vorgeschrieben, was soll daran verboten sein?

    Nochmal, es hat keiner gesagt das es verboten sei, noch ging es darum. Vorgeschrieben ist es im Bezug auf unserer KKR auch nicht.

  • Standlicht und Abblendlicht zusammen ist nichtmal beim PKW vorgeschrieben. Viele moderne PKW schalten das standlicht weg sobald Abblendlicht eingeschaltet ist... oder fahren die etwa alle ohne gesetzeskonforme Lichtschalter umher?

    Das das standlicht wieder zuschlagen wenn nen Abblendlicht defekt ist, ist ne andere Baustelle, aber es muss nicht beides gleichzeitig leuchten.

  • Watt´n Rumgemaule schon wieder!
    Ich habe Ersatzbirnchen im Seitendeckel. Wenn gar nichts mehr geht, ohne Licht im Dunkeln fahre ich nicht. Die 5W Standlichtbirne ist kein Fahrlicht, deshalb heißt es ja Standlicht. Nachts damit rumfahren halte ich für unverantwortlich, mache ich nicht! Lieber rufe ich meinen Nachbarn an, der kommt mit Anhänger und zwei Spanngurten, wenn es gar nicht anders geht.
    Man kann sich Horrorszenarien zurechtrücken, wie man will, "was machst` wenn..." - da brauchst am Ende einen Anhänger mit Ersatzmoppi!


    Kleine Anmerkung noch: ich persönlich empfinde einen Unterschied zwischen Erfahrungsaustausch und "ich weiß es besser", belehrende Klugscheißerei mag bekanntlich niemand. Also wäre es nett, wenn man Erfahrungsberichte auch wie welche aussehen lässt und nicht das Gefühl vermittelt, seine Äußerungen rechtfertigen zu müssen. Auch wenn ich mal etwas Falsches schreibe, habe ich bei einer sachlichen Diskussion viel eher Lust, darüber nachzudenken. Bei "Du hast ja keine Ahnung" wäre ich eher geneigt, FU zu denken.
    "Wer ficken will, muss freundlich sein" hing mal bei uns in der Dorfkneipe. Selbst wenn Amazon mir statt Socken Damenschlüpfer schicken würde, wäre ich nett zu denen, da haben die nämlich viel mehr Lust, das wieder in Ordnung zu bringen.
    Seit 1989 arbeite ich als Lehrer, man möge mir mein erhöhtes Harmoniebedürfnis nachsehen, mir hilft es.

    ... wenn keiner zweifelt, entwickelt sich nichts weiter!

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