Simson 85ccm Tuning Was/Preis für TÜV

  • Wo findet man denn dieses"VdTÜV Merkblatt 751"?

    Google spuckt da nur was zu Fahrwerksänderungen aus.

    Schau mal hier da ist es für den außenstehenden recht versändlich zusammengefasst:

    https://www.maxrev.de/viewtopic,mode,attach,id,512316.htm

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
    - Polyurethan Fahrwerkslager - Das Original seit 10 Jahren - exklusiv bei uns -

    - HighEnd Motoren Teile 100% made in Germany -

    -> https://www.MotorenServiceMaul.de/

  • Es geht bei TÜV und Dekra immer um die Motorleistung.

    Bei KÜS und GTÜ isses dann Radleistung :D

    Spaß bei Seite, das verbauen der Möglichkeiten für legales Tuning und gleichzeitig stärker werdende Verfolgung von illegalem Tuning klingt für mich nach geplanter Kriminalisierung.

    Das versteh ich ja auch alles. Aber auf welcher Grundlage wurde denn jetzt diese Leistung von 5,74 kw festgelegt?

    Das ist Leistung der S70 + 40%, das kann so ohne extensives Testen der Rahmensteifigkeit eingetragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Jannik.hbrg (19. Juli 2023 um 15:34)

  • ....

    das verbauen der Möglichkeiten für legales Tuning und gleichzeitig stärker werdende Verfolgung von illegalem Tuning klingt für mich nach geplanter Kriminalisierung.

    Die Personalverwaltung möchte "ihr Personal" nur vor Schäden bewahren. 8-)

    Kommerziell betrachtet ist es vorallem eine Haftungs- bzw. Versicherungsfrage.

    hier steht die Signatur 8-)

  • Es gibt sehr wohl Firmen (und auch Privatleute), in deren Gutachten ( ich rede hier von einer Erstellung eines vollständigen Gutachtens, nicht nur eine Prüfung und Abnahme!!!) die Belastbarkeit des Rahmens mit getestet wurde. Da ist nix mit Anzweifelung, Stilllegung usw.

    Auch habe ich mich vor 8 Wochen sehr intensiv privat mit einem Prüfer der DEKRA Sachsen zu diesem Thema unterhalten. Die Prüfer sind angehalten worden, im Zweifel nicht mehr Leistung abzusegnen. Ein generelles Verbot gibt es jedoch nicht!

  • Das ist ja das Raffinierte an dem System, es wird - wie sovieles - nicht offiziell verboten ;)

    Dann müsste ja auch jemand für das Verbot (eine Einschränkung von Rechten) haften und es anordnen (und natürlich unterschreiben damit das auch Wert hat).

    Dieser jenige steht dann natürlich auch in der Erklärschuld für die Einschränkung.

    Besser man "empfielt" nur, am besten mündlich und belohnt all jene die sich brav und folgsam verhalten und nicht ihre wahren Befugnisse im Sinne der Menschen nutzen.

    Wer als Prüfer wenig Streß in seinem Job haben oder gar Kariere machen möchte weiß sehr genau das es hierfür ratsam erscheint den "Empfehlungen von oben" zu folgen.

    Ich kenne ähnliche Fälle, z.B.:

    Ein zuständiger Ingenieur könnte in einen Tunnel auf der Autobahn auch locker 100km/h oder mehr zulassen (ist ja letztlich auch nur eine sehr kurvenarme und sehr steigungsarme Landstraße ohne Gegenverkehr) - halt mit Dach und somit vor Regen und Schneefall geschützt.

    Der zuständige Ingenieur findet 80 km/ als Begrenzung im Tunnel auch extrem weltfremd - ABER die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen empfielt halt 80 und wen er dem einfach folgt so kann er sich jederzeit entspannt zurücklehnen. (Eine Richtlinie ist hier nur eine Empfehlung und man kann jederzeit davon abweichen). Andernfalls könnte selbst Jahre später jemand an ihn herantreten und Schadensersatzforderungen stellen mit der Begründung, er habe sich ohne Not über den "aktuellen Stand der Technik" gestellt hat und man kann ihm eine Mitschuld an dem Schadensfall unterstellen.

    hier steht die Signatur 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von franzalt (20. Juli 2023 um 12:06)

  • Klingt ja alles nicht so gut. Ich dachte ich kann nach der Eintragung meines Setups problemlos unterwegs sein und muss mir nie wieder Gedanken um eine mögliche Kontrolle und deren Ausgang machen.

    Wer hatte konkret schon Probleme bei einer Polizeikontrolle mit der Anmeldung als LKR?

    Mfg. Robsch

    Yamaha RD350 YPVS 1WT (optimiert)
    TS250/1: BJ 1980, SMU Kopf, Bing 84, 12V Vape, Schaumstoff-Luftfilter
    S51/B1-4: EP 85/2, AOA3, VM20, 5 Gang, Vape, TÜV
    S50 B2: BJ 1980
    KR51/2E: BJ 1986
    SR4-2/1: BJ 1974
    SL1: BJ 1972

  • Da muss ich Jannik recht geben. Diese 40%-Regelung gilt für die Eintragung ohne Aufwendige Sonderprüfung a la Betriebsfestigkeit usw.

    Ich hab wie gesagt mehr im Schein, aber auch mehr Aufwand betreiben müssen.

    Wenn ich das Setup so verbaut lasse wie es eingetragen ist und kein Factory1 nachträglich dran baue mache ich mir ehrlich gesagt kein Stress.

    Nur weil im Internet irgendwas behauptet wird :D

    Ist die selbe Diskussion wie 60kmh beim Exportmodell. Da gehen die Meinungen einfach auseinander.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

  • Es gibt sehr wohl Firmen (und auch Privatleute), in deren Gutachten ( ich rede hier von einer Erstellung eines vollständigen Gutachtens, nicht nur eine Prüfung und Abnahme!!!) die Belastbarkeit des Rahmens mit getestet wurde. Da ist nix mit Anzweifelung, Stilllegung usw.

    außer unserem RZT Simfluencer ist mir kein Offizielles (was ja in Christians Fall auch nicht zutrift, da er es nicht Öffentlich bereit stellt, sein gutes recht...) Gutachten bekannt. Das bei Kleinanzeigen mit 19kw angeboten wurde, wird nicht mehr anerkannt da es da nie richtige Nachweise gab und entpsrechende Unterlagen nie nachgereicht wurden.

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
    - Polyurethan Fahrwerkslager - Das Original seit 10 Jahren - exklusiv bei uns -

    - HighEnd Motoren Teile 100% made in Germany -

    -> https://www.MotorenServiceMaul.de/

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