Wo findet man denn dieses"VdTÜV Merkblatt 751"?
Google spuckt da nur was zu Fahrwerksänderungen aus.
Schau mal hier da ist es für den außenstehenden recht versändlich zusammengefasst:
Wo findet man denn dieses"VdTÜV Merkblatt 751"?
Google spuckt da nur was zu Fahrwerksänderungen aus.
Schau mal hier da ist es für den außenstehenden recht versändlich zusammengefasst:
Das versteh ich ja auch alles. Aber auf welcher Grundlage wurde denn jetzt diese Leistung von 5,74 kw festgelegt?
Simson S70 -> 4,1kw +40% (4,1kw x 1,4) = 5,74kw
Es geht bei TÜV und Dekra immer um die Motorleistung.
Bei KÜS und GTÜ isses dann Radleistung
Spaß bei Seite, das verbauen der Möglichkeiten für legales Tuning und gleichzeitig stärker werdende Verfolgung von illegalem Tuning klingt für mich nach geplanter Kriminalisierung.
Das versteh ich ja auch alles. Aber auf welcher Grundlage wurde denn jetzt diese Leistung von 5,74 kw festgelegt?
Das ist Leistung der S70 + 40%, das kann so ohne extensives Testen der Rahmensteifigkeit eingetragen werden.
....das verbauen der Möglichkeiten für legales Tuning und gleichzeitig stärker werdende Verfolgung von illegalem Tuning klingt für mich nach geplanter Kriminalisierung.
Die Personalverwaltung möchte "ihr Personal" nur vor Schäden bewahren.
Kommerziell betrachtet ist es vorallem eine Haftungs- bzw. Versicherungsfrage.
Es gibt sehr wohl Firmen (und auch Privatleute), in deren Gutachten ( ich rede hier von einer Erstellung eines vollständigen Gutachtens, nicht nur eine Prüfung und Abnahme!!!) die Belastbarkeit des Rahmens mit getestet wurde. Da ist nix mit Anzweifelung, Stilllegung usw.
Auch habe ich mich vor 8 Wochen sehr intensiv privat mit einem Prüfer der DEKRA Sachsen zu diesem Thema unterhalten. Die Prüfer sind angehalten worden, im Zweifel nicht mehr Leistung abzusegnen. Ein generelles Verbot gibt es jedoch nicht!
Das ist ja das Raffinierte an dem System, es wird - wie sovieles - nicht offiziell verboten
Dann müsste ja auch jemand für das Verbot (eine Einschränkung von Rechten) haften und es anordnen (und natürlich unterschreiben damit das auch Wert hat).
Dieser jenige steht dann natürlich auch in der Erklärschuld für die Einschränkung.
Besser man "empfielt" nur, am besten mündlich und belohnt all jene die sich brav und folgsam verhalten und nicht ihre wahren Befugnisse im Sinne der Menschen nutzen.
Wer als Prüfer wenig Streß in seinem Job haben oder gar Kariere machen möchte weiß sehr genau das es hierfür ratsam erscheint den "Empfehlungen von oben" zu folgen.
Ich kenne ähnliche Fälle, z.B.:
Ein zuständiger Ingenieur könnte in einen Tunnel auf der Autobahn auch locker 100km/h oder mehr zulassen (ist ja letztlich auch nur eine sehr kurvenarme und sehr steigungsarme Landstraße ohne Gegenverkehr) - halt mit Dach und somit vor Regen und Schneefall geschützt.
Der zuständige Ingenieur findet 80 km/ als Begrenzung im Tunnel auch extrem weltfremd - ABER die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen empfielt halt 80 und wen er dem einfach folgt so kann er sich jederzeit entspannt zurücklehnen. (Eine Richtlinie ist hier nur eine Empfehlung und man kann jederzeit davon abweichen). Andernfalls könnte selbst Jahre später jemand an ihn herantreten und Schadensersatzforderungen stellen mit der Begründung, er habe sich ohne Not über den "aktuellen Stand der Technik" gestellt hat und man kann ihm eine Mitschuld an dem Schadensfall unterstellen.
Klingt ja alles nicht so gut. Ich dachte ich kann nach der Eintragung meines Setups problemlos unterwegs sein und muss mir nie wieder Gedanken um eine mögliche Kontrolle und deren Ausgang machen.
Wer hatte konkret schon Probleme bei einer Polizeikontrolle mit der Anmeldung als LKR?
Mfg. Robsch
Da muss ich Jannik recht geben. Diese 40%-Regelung gilt für die Eintragung ohne Aufwendige Sonderprüfung a la Betriebsfestigkeit usw.
Ich hab wie gesagt mehr im Schein, aber auch mehr Aufwand betreiben müssen.
Wenn ich das Setup so verbaut lasse wie es eingetragen ist und kein Factory1 nachträglich dran baue mache ich mir ehrlich gesagt kein Stress.
Nur weil im Internet irgendwas behauptet wird
Ist die selbe Diskussion wie 60kmh beim Exportmodell. Da gehen die Meinungen einfach auseinander.
Es gibt sehr wohl Firmen (und auch Privatleute), in deren Gutachten ( ich rede hier von einer Erstellung eines vollständigen Gutachtens, nicht nur eine Prüfung und Abnahme!!!) die Belastbarkeit des Rahmens mit getestet wurde. Da ist nix mit Anzweifelung, Stilllegung usw.
außer unserem RZT Simfluencer ist mir kein Offizielles (was ja in Christians Fall auch nicht zutrift, da er es nicht Öffentlich bereit stellt, sein gutes recht...) Gutachten bekannt. Das bei Kleinanzeigen mit 19kw angeboten wurde, wird nicht mehr anerkannt da es da nie richtige Nachweise gab und entpsrechende Unterlagen nie nachgereicht wurden.
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