Simson Zulassung

  • Hey Leute!

    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, ich habe vor 2 Tagen eine Absage meiner Simson S51 vom KBA bekommen, da das Typenschild Augenscheinlich für sie nicht aus der DDR kommt. In dem schreiben wird gesagt das ich bitte eine Vollabnahme bei der DEKRA/TÜV machen soll, was ich auch getan habe, ich habe jetzt eine Vollabnahme meiner Simson S51 mit 60 Km/h Papieren. In den Papieren steh das ich bei meiner Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis beantragen soll, wo ich auch heute Mittag war, leider hat mir die Frau am Schalter, Ihre Vorgesetzte und der Abteilungsleiter der Zulassungsstelle gesagt, das die Simson im Bundestaat Thüringen nur noch auf 50 Km/h zugelassen werden darf. Ich wollte fragen ob sich hier jemand auskennt und mir weiterhelfen kann, da ich extra die Vollabnahme gemacht habe um die 60 Km/h Papiere zu bekommen. (Baujahr der Simson ist 1986)

  • Das muß völliger Quark sein, weil man ja sonst kein normales KKR mit 60er-Zulassung mehr freiwillig zulassen könnte.

    Ich gebe aber zu, daß ich mich da nicht näher auskenne, weil sich das für mich nicht lohnte und ich deswegen da nicht noch tiefer reingekrochen bin.

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  • Ist kein Quark.

    Das wird immer mehr gemacht, damit die ganzen Ungarn Möhren nicht mehr in den Verkehr kommen.

    Hier bei mir gehts auch nicht mehr, einzige Möglichkeit kba oder 50kmh Drossel

    Meine Mopeds.
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    Irgendwo dann noch ein Duo, was äußerst restaurationsbedürftig ist, aber auch Ori

  • Das Problem ist das ich weiß das es eine deutsche Simme ist, die stand Jahrelang in der Scheune von meinem Opa, nur das Typenschild ist halt sehr schlecht erkennbar, weshalb ich beim KBA eine Absage bekommen habe. Also gibt es keine Möglichkeit sie auf 60 km/h zuzulassen?

  • Ich habe mich gerade bei entsprechenden stellen schlau gemacht. Eine solche Anweisung gibt es definitiv nicht.

    Sprich bei der Zulassungstelle nochmal an das sich diese beim Landesverwaltungsamt schlauch machen sollen, scheinbar wurde da "etwas falsch verstanden" ... Manch einer würde behaupten der ein oder andere ZS - Leiter / Leiterin möchte da was falsch verstehen. Sollte man sich hier weiterhin quer stellen mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsamt wenden. Solltest du garnicht weiter kommen kannst du dich gern nochmal bei uns melden, bitte aber erstmal selbst versuchen ein paar Wege einzuschlagen...

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    Einmal editiert, zuletzt von TommyMaul (23. Juni 2023 um 09:05)

  • Hallo Tommy,

    Ich danke dir auf jedenfall schonmal für deine Bemühungen, ich werde dort nochmals hingehen und mich nicht so leicht abweisen lassen. Anderenfalls muss ich wirklich eine Beschwerde im Landesverwaltungsamt einreichen, was ich natürlich gerne vermeiden würde. Aber das Problem ist das man im Bürgeramt immer nur so eine Schmin Tussie bekommt und nie einen der wirklich versucht auch arbeiten zu wollen.

    Mfg

    Julian

  • Das Problem ist das ich weiß das es eine deutsche Simme ist, die stand Jahrelang in der Scheune von meinem Opa, nur das Typenschild ist halt sehr schlecht erkennbar, weshalb ich beim KBA eine Absage bekommen habe. Also gibt es keine Möglichkeit sie auf 60 km/h zuzulassen?

    dann muss dir das KBA Papiere normalerweise ausstellen

    würde erstmal gegen die Absage vom KBA vorgehen bzw. das Schreiben mit zur Zulassungsstelle nehmen

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  • Ich muss meine Aussage hier revidieren, es gibt vom Landesverwaltungsamt Thüringen eine schriftliche Anweisung an die Zulassungsstellen. Das ohne ein Nachweis, dass das Fahrzeug in der DDR gelaufen ist, nur noch 50km/h ausgestellt werden. Selbiges gibt es eine Anweisung der DEKRA das die 21er nur noch mit 60km/h bescheinigt werden wenn ein Nachweis erfolgt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von TommyMaul (24. Juni 2023 um 11:11)

  • Ich muss meine Aussage hier revidieren, es gibt vom Landesverwaltungsamt Thüringen eine schriftliche Anweisung an die Zulassungsstellen das ohne ein Nachweis dass das Fahrzeug in der DDR gelaufen sind nur noch 50km/h ausgestellt werden. Selbiges gibt es eine Anweisung der DEKRA das die 21er nur noch mit 60km/h bescheinigt werden wenn ein Nachweis erfolgt.

    Dann werden die Kisten mit 60km/h Papieren noch wertvoller

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  • gilt das selbe, du musst halt nachweißen das es auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Straßenverkehr unterwegs war...

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  • Guten Tag,

    Wollte gerne nochmal mitteilen wie es nun doch geklappt hat, habe nach der 3ten Absage bei der Zulassungsstelle in Erfurt versucht es im Nachbarort zu Zulassen. Ich saß dort 15 min und hatte meine 60km/h Papiere in der Hand, also falls jemand das gleiche Problem hat würde ich raten mal woanders hinzugehen.

  • Ich muss meine Aussage hier revidieren, es gibt vom Landesverwaltungsamt Thüringen eine schriftliche Anweisung an die Zulassungsstellen. Das ohne ein Nachweis, dass das Fahrzeug in der DDR gelaufen ist, nur noch 50km/h ausgestellt werden. Selbiges gibt es eine Anweisung der DEKRA das die 21er nur noch mit 60km/h bescheinigt werden wenn ein Nachweis erfolgt.

    Hast du da eine Ahnung, ob dann auch wirklich geschaut wird, bei der 21er Abnahme, ob das Moped auch nur 50km/h läuft

    oder interessiert da das da keinen, es wird halt eine 21er mit 50km/h gemacht.

    Lassen quasi somit den Ahnungslosen Eigner bzw. Fahrer ist offenen Messer laufen wenn das Moped weiterhin 60km/h läuft und die Rennleitung das bei eine Kontrolle feststellt ?

  • Ich weiß zb. von der DEKRA in Erfurt und Ilmenau das es da schon erhebliche Diskussion gegeben hat. Weil die ja ein Fahrzeug was keine Export Markierung trägt und 60km/h fährt nicht einfach mit 50km/h begutachten dürfen, wäre ja dann eine Falschbegutachtung.

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  • Meine Frage kommt daher, das ich jetzt jemanden hatte, den die Zulassungsstelle keine 60km/h BE erteilen wollte obwohl er ein 21er Gutachten mit 60km/h hatte.

    Das Ablehnungsschreiben vom KBA wurde verlangt und danach wurde gesagt das so keine BE bekommt, obwohl in den KBA-Schreiben als Begründung Stande , es könne nicht eindeutig in identifiziert werden.

    Prüfer musste das 21er Gutachten ändern auf 50km/h und dann ist in die BE erteilt worden.

    Es hatte keiner geschaut ob des Moped auch nur die 50km/h läuft.

    Nun war der Papa des nicht ganz so stolzen Besitzers (wegen der 50km/h) der Meinung, er dürfe halt jetzt nur nicht mehr wie 50km/h fahren,

    Daher fragte er mich ob ich wüsste was droht wenn Junior nun doch die 60km/h fährt.

    Darauf hin, habe ich Ihn erklärt, das das Moped bauartbedingt nur maximal 50km/h laufen darf,

    sowie das sein Junior, selbst wenn er nicht schneller wie 50km/h fährt, trotzdem belangt wird wenn die Rennleitung feststellt, die läuft schneller.

    Das er dann wegen Fahrens ohne gültige Führerschein usw. dran ist.

    Der war ganz von den Socken, wie kann das sein, das Prüfstelle sowie Zulassungsstelle Ihn bzw. sein Sohn so damit auf die Straße lässt, und dafür noch reichlich Kohle verlangt,

    obwohl von vornherein klar ist, damit verstößt man gegen Gesetze, begeht eine Straftat.

    Der war so Sauer und wollte sich gleich übern Anwalt beschwerte einlegen.

    Ich sagte darauf, das er sich das mit oder ohne Anwalt genau überlegen sollte, eh er da irgendwas unternimmt, das dann womöglich die BE aberkannt wird und mangels zugelassenen Drosselungs-Kit, auch keine wieder bekommt.

    So nun haben wir ausgekaspert,, damit der Sohn erst mal legal die Straßen unsicher macht,

    das ein 50km/h NPC Zylinder-Set drauf kommt sowie ein 450mm langer Krümmer.

    Da es für die NPC Zylinder-Sets eine Herstellererklärung gibt, denke ich mal, das da keine Probleme kommen sollten,

    selbst wenn es jetzt der Prüfstelle/Zulassungsstelle an den kragen geht.

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