• Guten Tag, ich baue mit meinem Kumpel eine Simson auf, diese soll 90ccm haben. Es wird Scheibenbremse, hinten Kastenschwinge, 1,85er Felge, Unterzugstreben(weil Enduro-schon verbaut) ZT-Reso Spezial, Polyamidbuchsen verbaut. 1. Man darf ja nur 10 Ps haben, bekommen die das dann mit wenn man aufm Prüfstand mit Drehzahlbegrenzer die Leistung halt auf 10Ps trimmt? 2. was müssen wir noch beachten um Tüf zu bekommen? 3. Kann man den ZT-Reso-Spezial eintragen lassen? (Achso Baujahr-1989)

  • Naja, kann man auch die ganzen Sachen eintragen lassen + Auspuff und Vergaser und wir machen fürn Tüf einfach erstmal 50er Sport und dann wieder 90ccm drauf? Und wie sieht’s mit dem Baujahr aus

  • Also funktioniert das mit Drehzahlbegrenzer und man muss nichts weiter beachten- geht das jetzt mit dem Baujahr und warum kann man den nicht eintragen lassen, der ist doch nicht so laut?

  • Zum Thema TÜV gibt es hier im Forum diverse Threads, was hältst Du denn davon diese einfach mal zu lesen. Grundsätzlich gilt - sprich vorher mit dem Prüfer was machbar ist bevor Du irgendwelche Sachen kaufst / verbaust. Jeder Prüfer handelt hier etwas anders.

  • Das mit dem Drehzahlbegrenzer ist absolut sinnfrei. Verbaue Komponenten mit der entsprechenden Auslegung und stimme das im Anschluss richtig ab. Wie schon erwähnt, ließ die vorhanden Themen durch, das ist Lesestoff für viele Tage und sprich mit deinem Prüfer! Es steht und fällt alles mit deinem Prüfer! Nur weil X und Y etwas eingetragen bekommen heißt das noch lange nicht dass das bei dir auch funktioniert. Kann aber anders herum auch funktionieren.

  • Das mit dem Drehzahlbegrenzer ist absolut sinnfrei. Verbaue Komponenten mit der entsprechenden Auslegung und stimme das im Anschluss richtig ab. Wie schon erwähnt, ließ die vorhanden Themen durch, das ist Lesestoff für viele Tage und sprich mit deinem Prüfer! Es steht und fällt alles mit deinem Prüfer! Nur weil X und Y etwas eingetragen bekommen heißt das noch lange nicht dass das bei dir auch funktioniert. Kann aber anders herum auch funktionieren.

    Der Karren soll eig nur für Tüf und Polizeikontrollen nen Drehzahlbegrenzer haben, wenn beide nicht sind dann soll mit 17Ps gefahren werden

  • Der Karren soll eig nur für Tüf und Polizeikontrollen nen Drehzahlbegrenzer haben, wenn beide nicht sind dann soll mit 17Ps gefahren werden

    Sprech es doch genau in diesen Worten mit einem Tüfprüfer ab. Garantiert brauchst du nicht mal die Drossel, wenn sie ja nur ganz kurz für Tüf und Polizeikontrollen gebraucht wird. Die Sachverständigen können dann ja auch einfach nicht so viel Gas geben.

  • Sprech es doch genau in diesen Worten mit einem Tüfprüfer ab. Garantiert brauchst du nicht mal die Drossel, wenn sie ja nur ganz kurz für Tüf und Polizeikontrollen gebraucht wird. Die Sachverständigen können dann ja auch einfach nicht so viel Gas geben.

    Was ist den mit euch falsch? Ich hab doch nur gesagt das der Drehzahlbegrenzer nur bei Polizeikontrollen und bei der Tüf- Leistungsprüfung aktiviert wird, damit da nur 10Ps erreicht werden und sonst der Drehzahlbegrenzer ausgeschaltet wird, damit man die volle Leistung fahren kann. Meine einzige Frage dazu war nur ob die das mit dem Drehzahlbegrenzer juckt und ob die das mitbekommen ej, richtige toxische Rentnergruppe ist das hier. Ich wollte einfach nur jemanden der mir das bestätigt, weil manche auch mal Müll erzählen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!