Simson S50 mit S70 Motor zugelassen, Kennzeichen Größe??

  • Hallo liebe Simson Kollegen,

    ich wende mich an euch, weil ich einfach nichtmehr weiter weiß. Es geht um meine S50 mit S70 Motor. Das Moped ist seit gestern zugelassen. Allerdings war die Zulassungsstelle in Berlin der Meinung, dass ich leider kein Leichtkraftradkennzeichen fahren kann, sondern ein ganz großes Kraftradkennzeichen brauche. Nach 3h Diskussion mit 4 verschiedenen Leuten, darunter der Technikprofi der Zulassungsstelle, ließ ich mich wohl oder übel erweichen und kaufte troz meines bereits vorhandenen LKR Kennzeichen so einen riesen Oschi. Fahren kann ich jetzt also, nur leider passt das Teil einfach super schlecht an mein Schutzblech und es sieht einfach mega behindert aus. Der springende Punkt an der Sache ist jetzt wohl leider die Schlüsselnummer 2200 "Kraftrad, Leichtkraftrad" in meinem Schein... Aus dieser Eintragung zieht die Zulassungsstelle den Schluss, dass es sich um ein Kraftrad handelt und ich deshalb nur mit einer Ausnahmegenehmigung ein kleines Kennzeichen bekomme. Nun meine Frage: Ist das so korrekt? Ich hab nämlich noch nie eine Simme mit Motorradkenzeichen gesehen und im Internet auch schon gelesen, dass diese Schlüsselnummer eigentlich ausreichen sollte für ein kleines Kennzeichen!

    Was hab ich für Möglichkeiten? Andere Schlüsselnummer? Ausnahmegenehmigung?

    Danke euch schonmal!!

    Grüße Raphi

    MFG
    Raphi

  • Nunja in Eigenregie kannst du erstmal zusammentragen was es braucht für ein großes KZ und was es braucht für ein kleineres KZ. Anschl. deine Daten damit abgleichen und das alles am besten wärend dir jemand von der zulassungsstelle zuhört. Bzw gehst du nochmal zum TÜV mit dem Moped und zeigst was da verbrochen wurde.

    Das Ding ist ne Drossel, Vmax sollte auf 70 kmh eingetragen werden statt 75 :'D

    Weit draußen in den unerforschten Einöden eines total aus der Mode gekommenen Ausläufers des westlichen Spiralarms der Galaxis leuchtet unbeachtet eine kleine gelbe Sonne. :)

  • Also. Habe gerade ähnliches Problem durch.
    Bei mir ist es nur umgekehrt. Mein Moped ist jetzt nach Gutachten ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung und eingetragenen 12kw. Leichtkrafträder sind nämlich nur bis 11kw zulässig.
    Mein Zulassungsdienst sagt, dass alle Fahrzeuge bis 125ccm mit den Leichtkraftradkennzeichen ausgestattet werden und erst ab über 125ccm das kleine Motorradkennzeichen möglich ist. Dabei ist mein Moped jetzt in der Versicherung als Motorrad eingestuft und ich muss Steuern bezahlen, weil es eben nicht um den Hubraum geht sondern um die Leistung!

    Habe mich in den Gesetzen informiert und da steht, dass LKR Kennzeichen auch nur für Leichtkrafträder gefahren werden dürfen. Die kleinen Motorradkennzeichen sind auch nur für Krafträder gedacht.

    Hier ist der entsprechende Gesetzestext:
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html

    Steht gleich bei 1.

    Am besten ausdrucken und mit Schild, Rechnung und Papieren nochmal hingehen und ärger machen..

  • Zitat von peace-bulli-t2

    Hallo liebe Simson Kollegen,

    ich wende mich an euch, weil ich einfach nichtmehr weiter weiß. Es geht um meine S50 mit S70 Motor. Das Moped ist seit gestern zugelassen. Allerdings war die Zulassungsstelle in Berlin der Meinung, dass ich leider kein Leichtkraftradkennzeichen fahren kann, sondern ein ganz großes Kraftradkennzeichen brauche. Nach 3h Diskussion mit 4 verschiedenen Leuten, darunter der Technikprofi der Zulassungsstelle, ließ ich mich wohl oder übel erweichen und kaufte troz meines bereits vorhandenen LKR Kennzeichen so einen riesen Oschi. Fahren kann ich jetzt also, nur leider passt das Teil einfach super schlecht an mein Schutzblech und es sieht einfach mega behindert aus. Der springende Punkt an der Sache ist jetzt wohl leider die Schlüsselnummer 2200 "Kraftrad, Leichtkraftrad" in meinem Schein... Aus dieser Eintragung zieht die Zulassungsstelle den Schluss, dass es sich um ein Kraftrad handelt und ich deshalb nur mit einer Ausnahmegenehmigung ein kleines Kennzeichen bekomme. Nun meine Frage: Ist das so korrekt? Ich hab nämlich noch nie eine Simme mit Motorradkenzeichen gesehen und im Internet auch schon gelesen, dass diese Schlüsselnummer eigentlich ausreichen sollte für ein kleines Kennzeichen!

    Was hab ich für Möglichkeiten? Andere Schlüsselnummer? Ausnahmegenehmigung?

    Danke euch schonmal!!

    Grüße Raphi

    Welche Abmaße hat denn dein Kennzeichen jetzt?
    Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher welches du denn überhaupt haben möchtest.

  • So ein Schwachsinn. :wallknocking:
    Da fahren PKWs rum mit mini Kennzeichen rum wo locker das große dran geht- wie sind die dazu gekommen ?
    Ich kann nicht verstehen warum eine Zulassungsstelle so Affig hat, wegen ein kleineres Kennzeichen.

    "Aus dieser Eintragung zieht die Zulassungsstelle den Schluss, dass es sich um ein Kraftrad handelt "
    Und genau das ist falsch.
    Offenbar weis die Zulassungsstelle nicht was der Begriff "Leichtkraftrad" laut FZV bedeutet.
    Schlüsselnummer 2200 steht für ein Kraftrad / Leichtkraftrad bis max. 125ccm und max. 11kw.
    "Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von
    Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;"
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv_2011/gesamt.pdf siehe §2 Begriffsbestimmung Punkt 10
    Eine S70 hat 70ccm und 4,2 KW, damit also eindeutig ein Leichtkraftrad.
    Wäre dem nicht so dürfte man deine S50/S70 auch nicht mit A1 Führerschein fahren :crazy:
    Das verkleinerte Kennzeichen ist ua. für Leichtkrafträder gedacht.
    Kann man hier nachlesen https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF unter c) "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen"
    Druck dir die Gesetze aus und gehe damit zu Zulassungsstelle hin und verlange das verkleinerte Kennzeichen.
    Wenn sie sich weiter auf Stur stellen verlange den Amts Leiter.
    Die Kosten die jetzt nochmal für Bearbeitung, Siegel und HU Plakette anfallen, haben die selber zu tragen, eindeutige ihre Unwissenheit.
    Beim verkleinerte zweizeilige Kennzeichen steht : Höhe: 130 mm und Größtmaß der Breite: 255 mm-
    Da steht nur das Größtmaß aber kein Kleistmaß wird auch 180 oder 200mm sein.
    Wenn sie sich weiter auf Stur stellen verlange den Amts Leiter.
    Wie man da auch lesen kann, kann die Zulassungsstelle durchaus ein kleineres zuteilen, sie muss nur wollen.

  • Zitat von Simmenkasper


    Mein Moped ist jetzt nach Gutachten ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung und eingetragenen 12kw.

    Frage am Rande: Dir hat einer bei ner Simson 12 kw eingetragen??? Oder ist es ein anderes Moped?

  • Für Krafträder kannst du aber auch verschiedene Größen aussuchen.
    Neben dem klassischen Kuchenblech bekommst du auch 200x200 und 180x220 (was aber am Moped wiederum doof aussieht).

    Am Schutzblech werden die großen Kennzeichen auch ohnehin nicht festgemacht !
    Du brauchst dafür eine spezielle Kennzeichenversteifung von der S70, welche mit einem "normalen" Kennzeichenhalter am Rücklicht festgeschraubt wird.
    Damit bekommst du dann auch ein Kuchenblech montiert.

    [Blockierte Grafik: https://i.ebayimg.com/00/s/NzY4WDEwMjQ=/z/xzsAAOSwGJlZMbkT/%24_9.JPG]


    Aber weißt du, wie die auf diese Story kommen ?
    Deine S50 ist sicher vor Baujahr 1980. Und vor 1980 waren im Westen alle Motorräder mit mehr als 50ccm, richtige "Krafträder". Strenggenommen solltest du dir sogar aussuchen können, ob du sie als Leichtkraftrad oder Kraftrad zulassen willst - So ist es zumindest mit den 125ern mit Erstzulassung vor 1996 - Bis dahin hatten deutsche Leichtkrafträder ja nur 80ccm.

  • Zitat von POLITUR

    Frage am Rande: Dir hat einer bei ner Simson 12 kw eingetragen??? Oder ist es ein anderes Moped?


    100ccm, 100kmh und 12kw im Sr50 alles eingetragen als Kraftrad mit Leistungsbeschränkung.

    Kennzeichen kann man auch unten am Schutzblech montieren, jedoch muss dann eine extra Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein.

  • Zitat

    Aber weißt du, wie die auf diese Story kommen ?
    Deine S50 ist sicher vor Baujahr 1980. Und vor 1980 waren im Westen alle Motorräder mit mehr als 50ccm, richtige "Krafträder"

    exakt das war die Begründung des "Technikers"! Baujahr ist 1975. Ist das denn richtig so, oder gibt es das irgendwo nachzulesen? Sollten da nicht eigentlich die heutigen Gesetze gelten?
    Im Anhang nochmal für alle ein Bild der beiden Kennzeichen, damit die Größe klar ist.

    Ansonsten schonmal vielen Dank an alle für die Gestzestexte etc.! Die sind schonmal sehr gut. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie als eindeutiger Beweis reichen :unsure:  
    Super wäre ein Gesetzestext, wo zum Beispiel konkret der Umgang mit dieser Schlüsselnummer oder mit Fahrzeugen vor 1980 beschrieben ist.

  • vllt ist hier noch was bei hier wurde zwar nur eine freiwillige Zulassung gemacht aber das Thema Kennzeichen angesprochen
    http://simson.budbud.de/#5.%20Zuteilung%20eines%20Kennzeichens%20und%20dessen%20Größe

    irgendwo gab es noch einen Argumentationsleitfaden als PDF wo beim Kennzeichen groß folgende Argumente fielen
    Kennzeichenbeleuchtung des Originalrücklichtes reicht nicht aus die riesen Fläche auszuleuchten, die Vibrationen bei großem Kennzeichen sich negativ auswirken, und sowas vllt finde ich das noch

    http://www.s-v-z.de/kleine-kennzeichen-fuer-motorraeder.html
    https://www.adac.de/infotestrat/mo…en/default.aspx

    Fastenmeier sieht eine Metaebene. „Wir leben in einer Zeit der moralischen Verrohung“, sagt er. „Staaten und Unternehmen sind schlechte Vorbilder. Warum sollten sich dann ausgerechnet Verkehrsteilnehmer wie moralische Saubermänner verhalten?“

  • Zitat von peace-bulli-t2


    exakt das war die Begründung des "Technikers"! Baujahr ist 1975. Ist das denn richtig so, oder gibt es das irgendwo nachzulesen? Sollten da nicht eigentlich die heutigen Gesetze gelten?


    Genauso eine falsche Darstellung wie das man im Duo ohne Verdeck muss man Helm tragen muss.
    So kommt ein die Rennleitung öfters. Dem ist auch nicht so, weil sie das Gesetz bzw. Gesetzestext auf was sie sich nicht berufen, nicht selber richtig kennen.
    Genauso ist das hier scheinbar mit der Zulassungsstelle.
    Ich kann es nur nochmal schreiben.
    Der Punkt ist, das der Gesetzgeber ein Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von
    Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm als Leichtkraftrad definieret.
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html §2 Absatz 10
    Die FZV sagt zum Begriff "Leichtkraftrad" nichts das dies vom Baujahr/Zulassungsdatum oder Schlüsselnummer abhängig ist. Abgesehen davon steht die Schlüsselnummer 2200 für Kraftrad / Leichtkraftrad bis max. 125ccm und max. 11kw.
    Also eh für Leichtkraftrad.
    Also laut FZV ein eindeutig ein Leichtkraftrad und an die aktuelle FZV hat sich auch die Zulassungsstelle zu halten, wie auch Dekra/TÜV bei einer Einzelabnahme.
    Problem ist das die offenbar Zulassungsstelle nicht will, denn sie haben die Möglichkeit auch so ein kleines raus zu geben, kann sich selber überzeugen ob die Forderung für das Fahrzeug gerechtfertigt ist.
    Auch werden die Beamten keine Fehler ihrerseits zugeben wollen -welcher Beamter, Politiker macht das ?

    Lass dir auf der Zulassungsstelle nicht was von böhmischen Dörfern erzählen, laut FZV ist es ein Leichtkraftrad unabhängig vom Baujahr und Schlüsselnummer. Damit gibt es kein Grund das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen was du hast, zu verweigern.

  • War heute bei meinem TÜVer, der mir auch den Motor eingetragen hat. Er sieht das genauso wie wir und meint ebenso, dass ich zum Amtsleiter gehen soll. Ich hab mir schonmal einige Paragraphen ausgedruckt und abgeheftet... Das Beste ist ja, dass die Zulassungsstelle sogar auf Ihrer Homepage auf die geltenden Gesetze verlinkt :rolleyes:  xfrakes: Ich war in der Jüterbogerstraße... Macht das einen Unterschied?

    MFG
    Raphi

  • Würde sagen originalen s70 motor rein und zur Dekra fahren. Fertig

    Fahrzeug muss natürlich in einem Verkehrssicherem Zustand sein.

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • Exakt so siehts aus ;) Nur, dass ich beim TÜV war^^ Für detaillierte Fragen kannst mir ja noch ne pn schreiben.

    Hab noch was Interessantes gefunden: http://www.kba.de/DE/Statistik/B…icationFile&v=5
    Meine Interpretation des Ganzen ist folgende: Bis 2014 stand die nationale Schlüsselnummer 2200 Kraftrad, Leichtkraftrad unter B1B "Auslaufende Bezeichnungen".
    Im Dezember 2014 wurde die Position A1B und B1B geändert. In der aktuellen Fassung steht 2200 unter A1B (hier nachzulesen: https://www.kba.de/SharedDocs/Pub…le&v=17#page=36). Abschnitt A sind ja die aktuell gültigen Fahrzeugklassen... d.h. meine Simme ist aktuell ein Leichtkraftrad. Würdet Ihr das auch so verstehen? Meine Vermutung wäre jetzt die, dass der Zulassungstechniker die alte Fassung aus 2014 kannte und deshalb davon ausgegangen ist, dass 2200 eine auslaufende Schlüsselnummer ist...

    MFG
    Raphi

  • als ich meine 350 cz anmelden wollte haben die mir auch nur ein grosses Nummernschild gegeben mit der aussage das die kleinen nur für 125-er wären.Ich habe dann einen Tip im Vertrauen von der Zulassungstante bekommen...Also bin ich zum Tüv-er meines Vertrauens gegangen und der hat mir bescheinigt das mein Rücklicht das grosse Schild nicht ausleuchtet und das deswegen ein Kleines verbaut werden muss.
    Mit dem Schein war das auf einmal kein Problem mehr und die Zulassungstante tat mir zublinzeln....

    Probier das doch auch auf diese Art.


    gruss bommel

  • Zitat von bommel71

    ...also bin ich zum Tüv-er meines Vertrauens gegangen und der hat mir bescheinigt das mein Rücklicht das grosse Schild nicht ausleuchtet und das deswegen ein Kleines verbaut werden muss.
    Mit dem Schein war das auf einmal kein Problem mehr und die Zulassungstante tat mir zublinzeln....

    Probier das doch auch auf diese Art.


    gruss bommel

    Bei meiner BK 350 ist das auch so geregelt! Ich musste allerdings nicht extra zum TÜV / Dekra, der nette Herr auf der Zulassungsstelle hat mich nur gefragt ob ich eine 6 oder 12 Volt Lichtanlage verbaut hab. Bei 6 Volt meinte er, das die Ausleuchtung nicht ausreicht und hat mir das kleine Leichtkraftradkennzeichen rausgegeben und das auch so in die Papiere mit eingetragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!