technische frage zur akw katastrophe in fukushima

  • hallo,

    ich hab nicht verstanden, wie es zur Bildung von wasserstoff kommen konnte, welches dann explodierte.
    einigen quellen behaupten:

    es entstand durch die hohe hitz aus wasser

    http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... aggregate/

    durch eine reakion

    http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergru ... 70703.html

    oder weil wasserstoff als kühlmittel verwendet wurde

    http://www.radiostolberg.de/live-ticker ... -explosion

    lieber gott beschütze uns vor blonden frauen und technik, die die russen bauen

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    ich habe die begründung mit der chemischen reaktion gefunden.

    Zitat


    Der Wasserstoff entsteht durch eine chemische Reaktion im Falle einer Kernschmelze. Nebenbei bemerkt, aus Wasser kann zwar bei sehr hohen Temperaturen auch Wasserstoff entstehen, aber vorher - bei ca. 900 °C - entsteht Wasserstoff aus dem Zirkonium, mit dem die Brennstäbe ummantelt sind, durch Oxidation: Zr+H2O=ZrO+H2, vereinfacht...

    Habe irgendwo mal gelesen, dass da mehrere Tonnen Zirkonium vorhanden sind, die schnell mehrere Tausend Kubikmeter Wasserstoff erzeugen können. Gewöhnlicherweise, zumindest in deutschen KKWs sind sog. Rekombinatoren installiert, z.B. aus Graphit, die den Wasserstoff zu Wasser rekombinieren, bevor Knallgas entstehen kann. Außerdem werden bestimmte kritische Bereiche eines KKWs mit Stickstoff geflutet, um den Sauerstoff zu verdrängen.

    Das H2 zur Kühlung verwendet wird, halte ich für zu gefährlich. Sonst wäre ja jedes akw sozusagen eine wasserstoffbombe mit nuklearem sprengkopf und ziele für terroranschläge.

    Ich denke mal dass es bei der kernschmelze entsteht und da die sicherheitsmechanismen sicher dadurch ausfallen kommt es zur explosion.

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  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Der Wasserstoff entsteht durch eine Reaktion des Zirkoniums der Brennstabhüllrohre mit dem Kühlmittel (Wasser) bei einem Kernschmelzunfall.

    In einer 1.300 MW Anlage entstehen aus etwa 30 t Zr etwa 15.000 m³ H2 mit Freisetzungsraten bis zu 2 kg/s.

    Um in deutschen Anlagen solche Wasserstoffexplosionen zu verhindern, setzt man seit 1998 Rekombinatoren ein, die den Wasserstoff katalytisch abbauen.


    Prinz

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Blöde Frage:

    Warum haben die Japaner mit ihren "hohen Sicherheitsstandards" denn keine Rekombinatoren..

    Grüße,

    huj

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  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Grad in den nachrichten:

    angeblich soll es schon im 3. akw zur kernschmelze gekommen sein und somit bald zu einer explosion.

    ich frag mich, ob man auch bei uns schon erhöhte strahlung messen kann? die strahlen breiten sich ja fast mit lichtgeschwindigkeit aus.
    Warum nimmt man nicht flüssigen stickstoff zum kühlen?(oder wären das zu große mengen?) ist ja auch ein schutzgas.

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  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Die Strahlen können hier gar nicht ankommen.. das ist nu wirklich Grundbildung.. :motz:

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  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von eegal

    angeblich soll es schon im 3. akw zur kernschmelze gekommen sein und somit bald zu einer explosion.

    Ja??
    Ist mir neu, dass das automatisch so ist...
    Man lernt nie aus...
    :rolleyes:

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von prinz_eisenherz

    Ja??
    Ist mir neu, dass das automatisch so ist...
    Man lernt nie aus...
    :rolleyes:

    Er meinte bestimmt, weil sich wieder Wasserstoff bildet und vielleicht explodiert?

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von prinz_eisenherz

    Er hat Dinge nachgeplappert, die Leute erzählt haben, die nicht wissen wovon sie reden.


    Landläufig auch Reporter genannt....

    Naja im 1. AKW kam es zu einer Explosion, nachdem der Kern schmolz. Warum soll's also nicht auch im 2. und 3. so passieren?

    Mecker mal nicht über den Reporter. Ohne ihn, müsstest du selbst nach Japan fahren!

    mfg Felix

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von Felix992

    Mecker mal nicht über den Reporter. Ohne ihn, müsstest du selbst nach Japan fahren!

    Warum sollte ich?
    Den Scheiß hat GE verzapft.
    Hätten die ihre Anlage bei uns gekauft, hätten die jetzt noch Strom und keine 60 t Corium.

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von huj

    Blöde Frage:

    Warum haben die Japaner mit ihren "hohen Sicherheitsstandards" denn keine Rekombinatoren..

    Grüße,

    huj

    frage ich mich auch

    lieber gott beschütze uns vor blonden frauen und technik, die die russen bauen

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Zitat von prinz_eisenherz

    Weil die Reaktoren Amischrott sind.
    Fragt lieber nicht... :strange:

    Ich liebe deutsche Arroganz... :)

    mfg Felix

  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Marvin, Prinz:

    Ok, danke, jetzt musst ich doch grinsen. Wenn GE auf Einhell-Niveau ist, wundert mich nichts mehr :)

    Grüße,

    huj

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  • Re: technische frage zur akw katastrophe in fukushima

    Kerntechnische Anlagen sind in Deutschland gemäß dem Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses auszulegen.
    Bezüglich der Erdbebensicherheit in Kombination mit Hochwasser schreibt das Regelwerk Folgendes:

    KTA 2207 Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser [1]

    5 Einwirkungskombinationen und Nachweise

    (1) Die Einwirkungen infolge Bemessungshochwasser (HB) sind mit den Einwirkungen (L) und den Einwirkungen aus möglichen Folgeereignissen (RH) zu überlagern.
    Hierbei bedeuten:
    L : Einwirkungen (z. B. Eigenlast, ständige Last, Verkehrslast, Betriebslasten, Erddruck, Windlast)
    HB : Einwirkungen infolge Bemessungshochwasser (z. B. statischer Wasserdruck aus Bemessungswasserstand, strömendes Wasser, Wellen, Auftrieb, Treibgut, Eisdruck)
    RH : Einwirkungen aus möglichen Folgeereignissen, hervorgerufen durch das Bemessungshochwasser (z. B. Unterspülung, Erosion)
    (2) Für Einrichtungen zum Hochwasserschutz, die nicht gegen das Bemessungserdbeben nach KTA 2201.1 ausgelegt sind, ist zu prüfen, ob bei einer Einwirkungskombination aus einem Hochwasser mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 10^-2 /a und einer Erdbebeneinwirkung beim Inspektionsniveau (40% des Beanspruchungsniveaus des Bemessungserdbebens nach KTA 2201.1) der Schutzumfang nach Abschnitt 4.3 gewährleistet ist.
    Weitere Einwirkungskombinationen mit einer anderen unabhängigen Einwirkung von außen (EVA) oder einem unabhängigen anlageninternen Störfall brauchen nicht berücksichtigt zu werden.
    Hinweis: Zur Kombination Hochwasser mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 10-2 /a und Brand siehe KTA 2101.1.


    KTA 2201.1Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen Teil 1: Grundsätze [2]

    4.2 Einwirkungskombinationen

    (1) Für den Nachweis der Erdbebensicherheit der Anlagenteile und baulichen Anlagen sind Erdbebeneinwirkungen mit ständigen und veränderlichen Einwirkungen nach den anlagenspezifisch festgelegten Auslegungsanforderungen und den fachspezifischen Regeln zu kombinieren.
    (2) Erdbebenbedingte Folgeeinwirkungen sind zu berücksichtigen.
    (3) Kombinationen von Erdbebeneinwirkungen mit anderen unabhängigen Einwirkungen von außen oder innen sind dann zu unterstellen, wenn ihr gleichzeitiges Eintreten auf Grund von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen unterstellt werden muss.


    Kommentierung zu 2201_1 [3]

    Zu 4.2 (2)
    Bei der Kombination von Erdbebeneinwirkungen mit anderen EVA-/EVI-Ereignissen sind die jeweiligen Annahmen in der Störfallanalyse und die Festlegungen in den Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu berücksichtigen. Bzgl. der Kombination mit Hochwasser vgl. KTA 2207, Abschnitt 5 (2).
    Zu 4.2 (3)
    Erdbebenbedingte Folgeeinwirkungen sind z. B. Versagen von Komponenten, die nicht gegen Erdbeben ausgelegt sind, Berstdruckwelle infolge Versagens von Behältern mit großem Energieinhalt im Maschinenhaus, Trümmerlasten von nicht erdbebensicher ausgelegten Bauwerken.


    Prinz


    Quellen
    [1] KTA 2207 Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser; Fassung 11/2004, inhaltlich überprüft und unverändert weiterhin gültig 11/2009
    [2] KTA 2201.1 Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen Teil 1: Grundsätze; Fassung 11/2010
    [3] Dokumentationsunterlage zur Regeländerung KTA 2201.1

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