• Hallo liebe Fahradfahrer :?

    Ich hab da mal ne Frage ...
    Ich würde heute morgen auf dem fahrad angehalten weil ich über ein rote fußgängerampel gefahren bin...
    Was erwartet mich?
    Und vor allen kriegenich punkte in flensburg???

    Hatte Lich an, und fuhr auch auf der richtigen straßenseite und dazu auch noch auf einem radweg habe auch keinen behindert wie auch un 4Uhr morgens :crazy:
    Also halt "nur" über ne rote fußgängerampel... :wallknocking:

    Fuhrpark:

    S 51 Enduro Bj.88

  • Re: Strafe?

    Also keine Punkte?
    Weil ich bin noch in der probe zeit und ich will eigentlich nicht schon in der probe zeit punkte kriegen und dann noch mit nem drahtesel :strange:

    Fuhrpark:

    S 51 Enduro Bj.88

  • Re: Strafe?

    Weils gerad diskutiert wird:
    Das ist mal wieder typisch deutsch. Wahrscheinlich hatten die Leute Frust auf ihre Nachtschicht, und machen mal wieder voll von ihren Möglichkeiten Gebrauch, obwohl das eindeutig überreagiert ist. Nagut, bis jetzt kam noch nix. Aber wenn die dir keine mündliche Verwarnung ausgeprochen haben (was an Hand der Verkehrslage und Uhrzeit sicher angebracht wäre), wirds wohl etwas dicker kommen.

    Hast du irgendetwas unterschrieben ?

    Ansonsten würde ich in Widerspruch gehen und sagen, dass die Ampel beim Befahren noch grün war.

  • Re: Strafe?

    Fußgänger bezahlen für "Rot über die Ampel latschen" 5€!

    @Beaver: Warum wieder typisch deutsch?

    Wärst du in deren Lage hättest du es höchstwahrscheinlich auch geahndet, zumal sie ja selber von der Chefetage Druck bekommen!!!

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: Strafe?

    Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat; § 3 Abs. 6 BkatV
    A-Verstoß, 1 Punkt, 62,50 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

    EDIT: sind inzwischen sogar 100€ bußgeld

  • Re: Strafe?

    Zitat von schreggl

    Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat; § 3 Abs. 6 BkatV
    A-Verstoß, 1 Punkt, 62,50 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

    Das würde heißen deine 2 Jahre Probezeit verlängern sich nun um weitere 2 Jahre... Glückwunsch :wallknocking:

    edit: natürlich wars das damit noch nicht, bekommst auch nochn Aufbauseminar...

    Zitat von Uwe25

    Der 8 Kanaler ist die Höhe. Sowas werd ich mir gegenüber vom Klo aufhängen damit ich richtig pressen kann :D

  • Re: Strafe?

    hier mal der gesamte auszug zu ampelverstößen...
    auch nachzulesen im aktuellen tatbestandskatalog http://www.kba.de/cln_016/nn_190…1022009_pdf.pdf

    dachte bis jetzt immer, man hat eine sekunde gut. werde ab sofort auch schon öfter mal bei gelb bremsen.


    137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der A - 1 45,00
    Lichtzeichenanlage für Fußgänger.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

    137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 45,00
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

    137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und A - 1 100,00
    gefährdeten +) dadurch Andere.
    § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.1 BKat;
    § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

    137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 120,00
    Es kam zum Unfall.
    § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat;
    § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

    137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 100,00
    Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

    137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und A - 1 160,00
    gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als
    1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3.1 BKat;
    § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

    137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es A - 1 180,00
    kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3.2 BKat;
    § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG


    EDIT: jetzt alles für fahrradfahrer

  • Re: Strafe?

    Allerdings kommt es bei deinen Ausführungen darauf an, ob du die Ampel für Fußgänger missachtest, oder die Ampel, die für Autos gilt

  • Re: Strafe?

    Zitat von Tommy

    Fußgänger bezahlen für "Rot über die Ampel latschen" 5€!

    @Beaver: Warum wieder typisch deutsch?

    Wärst du in deren Lage hättest du es höchstwahrscheinlich auch geahndet, zumal sie ja selber von der Chefetage Druck bekommen!!!

    Nix mit 5€. Siehe oben.

    Druck ? Wieso Druck ? Haben die einen Sollwert für begangene Tatdelikte ?

  • Re: Strafe?

    Zitat von aeroheinz

    Allerdings kommt es bei deinen Ausführungen darauf an, ob du die Ampel für Fußgänger missachtest, oder die Ampel, die für Autos gilt

    'nen punkt bekommt er laut tatbestandskatalog so und so.
    somit verängerte probezeit + aufbauseminar, wie milchmann bereits sagte...

    wenn mal als fußgänger bei rot über die ampel geht kostet es 5€, anscheinend ist auch punktevergabe möglich(punkt ist eingeklammert) - vermutlich je nach "tathergang"

  • Re: Strafe?

    Wie wäre es gewesen, wenn sie nicht wüssten, dass er einen (Auto-)Führerschein besitzt? Kann er dann auch Punkte bekommen?

    mfG Felix

    Fahrzeuge:
    - Simson Super 51 [Kurzstreckenmoped]
    - Crossmoped [Details]
    - Garelli Sport 40S [fast Originalzustand]
    - Mercedes C180 [von 1995] ...im Winter
    - BMW Z3 [von 1997] ...im Sommer

  • Re: Strafe?

    Zitat von Schmonk

    Wie wäre es gewesen, wenn sie nicht wüssten, dass er einen (Auto-)Führerschein besitzt? Kann er dann auch Punkte bekommen?

    mfG Felix

    scheinbar geht das...

    zitat aus dem bußgeldkatalog-forum:
    "letzte Woche fuhr meine Sohn (14 Jahre) mit seinem Fahrrad bei Rot an einer Kreuzung über die Fußgängerampel / Zebrastreifen.

    Resultat: 40€+20€+3,50€+1Pkt."

    verlinken geht leider nicht :heuldoch:

  • Re: Strafe?

    Ach verdammt :D

    mfG Felix

    Fahrzeuge:
    - Simson Super 51 [Kurzstreckenmoped]
    - Crossmoped [Details]
    - Garelli Sport 40S [fast Originalzustand]
    - Mercedes C180 [von 1995] ...im Winter
    - BMW Z3 [von 1997] ...im Sommer

  • Re: Strafe?

    Wie soll das gehen ? Punkte kann man doch nur bekommen, wenn man in Flensburg registriert. Und das ist man mit 14 sicher noch nicht.
    Obwohl. Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, gibts ja auch harte Strafen in Bezug auf Führerscheinerwerb/Probezeit. Aber Punkte ? Vielleicht können sich ja die angehenden Polizisten melden. Huhu arno_nym :D

  • Re: Strafe?

    [/color]

    Zitat von schreggl


    A-Verstoß, 1 Punkt, 62,50 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

    EDIT: sind inzwischen sogar 100€ bußgeld


    Das sind bei mir 85,50 €uro und nicht 100,-


    Ist das noch Keinem aufgefallen?

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

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